Rückzahlungen von Provisionsvorschüssen

Rückzahlungen von Provisionsvorschüssen

ID: 947888
(firmenpresse) - Vorschuss auf Provision: Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung kann der Arbeitnehmer verpflichtet sein einen Provisionsvorschuss zurückzuzahlen, wenn die Forderung auf die der Vorschuss gezahlt wurde später nicht entsteht (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. November 2012 - 8 Sa 230/12 -, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen

Ausgangslage:

In Arbeitsverträgen, in denen Provisionen vereinbart werden, wird daneben häufig auch eine entsprechende Vorschusszahlung auf die zu erwartende Provision geregelt. Hintergrund ist, dass die Provisionen häufig erst lange Zeit nach der Leistung des Arbeitnehmers fällig werden. Beispiel: Der Arbeitnehmer bekommt für einen zu-Stande-gebrachten Vertrag eine Provision, die Zahlung erfolgt allerdings erst, wenn die ersten Zahlungen des Kunden eingehen. Für die Übergangszeit leistet der Arbeitgeber Vorschusszahlungen. In dem vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall waren später die Voraussetzungen für den Provisionsanspruch nicht eingetreten. Der Arbeitgeber hatte Vorschusszahlungen geleistet und forderte diese zurück. Der Arbeitnehmer berief sich darauf, dass in dem zu Grunde liegenden Vertrag ausdrücklich keine Rückzahlungspflicht vereinbart war.

Die Entscheidung:

Der Arbeitnehmer unterlag. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz geht davon aus, dass die Rückzahlungspflicht ohne ausdrückliche Vereinbarung quasi aus der Art der Leistung erfolge. Bereits aus der Bezeichnung Vorschuss ergibt sich, dass es nicht um eine endgültige, sondern nur um eine vorläufige Zahlung, die an bestimmte Bedingungen gebunden ist handelt.

Das Gericht: Ein Vorschuss ist eine vorweggenommene Vergütungstilgung. Bei einer Vorschussgewährung sind sich Vorschussgeber und Vorschussnehmer darüber einig, dass der Letztere Geld für eine Forderung erhält, die entweder noch gar nicht entstanden oder nur aufschiebend bedingt entstanden oder zwar entstanden, aber noch nicht fällig ist. Entsteht die Forderung nicht oder nicht zeitgerecht, ist der Vorschussnehmer verpflichtet, den erhaltenen Vorschuss dem Vorschussgeber zurückzugewähren. Einer ausdrücklichen Vereinbarung der Rückzahlungspflicht bedarf es daher nicht. (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. November 2012 - 8 Sa 230/12 -, juris)



Fachanwaltstipp Arbeitgeber:

Auch wenn der Arbeitnehmer im vorliegenden Fall unterlag: Arbeitgeber sollten im Arbeitsvertrag oder in einer separaten Provisionsvereinbarung genau regeln unter welchen Voraussetzungen etwaige Vorschüsse zurückzuzahlen sind. Entsprechende Vereinbarungen sollten in der Praxis auch umgesetzt werden, da ansonsten möglicherweise eine konkludente Änderung des Vertrages durch jahrelange Übung erfolgt. Vorsicht auch bei der Vereinbarung von Ausschlussfristen. Diese könnten etwaigen Rückforderungen entgegenstehen.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:

Vorsicht bei Vorschüssen auf Provisionszahlungen. Hier drohen spätere Rückforderungen und damit empfindliche Nachteile. Umgekehrt werden häufig Provisionen zwar als Provisionen bezeichnet, tatsächlich aber ohne weitere Voraussetzungen gezahlt. Hier handelt es sich oft um normalen Arbeitslohn. Dieser kann dann auch nicht ohne weiteres zurückgefordert werden. Wer sich Rückforderungsansprüchen ausgesetzt sieht, sollte genau prüfen, ob diese wirklich durchsetzbar sind.

19.09.2013


Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam



PresseKontakt / Agentur:

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



drucken  als PDF  Kinderkommission zum Weltkindertag am 20. September 2013: 'Chancen für Kinder!' Mitteldeutsche Zeitung: Rechtsterror
Ex-Chef des NSU-Untersuchungsausschusses, Edathy, kritisiertÜberwachung von Journalisten durch den niedersächsischen Verfassungsschutz
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 19.09.2013 - 13:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 947888
Anzahl Zeichen: 4201

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 4000 4999

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 316 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rückzahlungen von Provisionsvorschüssen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bredereck&Willkomm (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Vorkaufsrecht des Mieters bei Verkauf eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten ungeteilten Grundstücks ...
Bundesgerichtshof zum Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB bei Verkauf eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten ungeteilten Grundstücks (Erwerbermodell) Die Ausgangslage: Teilt der Vermieter sein Eigentum und begründet an den einzelnen Wohnungen Wohnungseigentum, s

Der Mindestlohn ist da ? was passiert mit Tarifverträgen und Arbeitszeitkonten? (Serie Teil 3) ...
Bundestag und Bundesrat haben den sogenannten flächendeckenden Mindestlohn beschlossen. In dieser Serie von Interviews erklären die Fachanwälte für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Volker Dineiger, was der Gesetzgeber hier in die Welt gesetzt hat, für wen das Gesetz gilt und welche Auswirku

Familienrecht-Serie: Das Kindeswohl als Maßstab bei Streit um elterliche Sorge - was heißt das? (Teil 3) ...
Streiten sich Eltern vor Gericht um die elterliche Sorge, dann ist für die Entscheidung des Gerichts das Kindeswohl erheblich. In diesem Beitrag klären Rechtsanwalt Bredereck und Fachanwalt Dineiger, was unter dem Begriff Kindeswohl zu verstehen ist. Rechtsanwalt Bredereck: Vater und Mutter wol


Weitere Mitteilungen von Bredereck&Willkomm


Kinderkommission zum Weltkindertag am 20. September 2013: 'Chancen für Kinder!' ...
Alle Kinder haben das gleiche Recht auf Chancen im Bildungssystem. Dies soll das diesjährige Motto des Weltkindertages "Chancen für Kinder!" zum Ausdruck bringen. Viele Schülerinnen und Schüler fühlen sich heute in der Schule einem enormen Leistungsdruck ausgesetzt. Die Verkürzu

Straubinger: Wahlkampfmanöver auf Kosten der Bürger ...
Nach öffentlichen Verlautbarungen ruft die rot-rot-grüne Mehrheit morgen im Bundesrat zum Gesetz zur Förderung der Prävention den Vermittlungsausschuss an. Damit fällt das Gesetz unter den Grundsatz der Diskontinuität. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe i

Rösler: Europäische Auszubildende sind ein Gewinn für Deutschland ...
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat den Leitfaden "Europäische Jugendliche ausbilden" des vom BMWi geförderten Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung veröffentlicht. Er gibt kleinen und mittleren Unternehmen praxisgerechte Tipps, wie sie Jugendliche aus de

Singhammer/Spahn: Bundesrat darf Verbesserungen in der Gesundheitsvorsorge nicht verhindern ...
Der Bundesrat wird in seiner Sitzung am morgigen Freitag das Gesetz zur Förderung der Prävention beraten. Es gilt als wahrscheinlich, dass die rot-rot-grün regierten Bundesländer es verhindern. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singham


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z