Aufs Gutachten kommt es an / Beim Streit um Behandlungsfehler hilft gesetzlich Versicherten ihre Krankenkasse
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Behandlungsfehler vorwirft, steht und fällt seine Erfolgsaussicht mit
dem Gutachten, das er darüber der Schlichtungsstelle oder dem Gericht
vorlegt. Gesetzlich Versicherte können von ihrer Krankenkasse ein
kostenloses Gutachten bekommen, berichtet die "Apotheken Umschau".
Private Krankenkassen bieten ihren Versicherten diesen Service nicht,
so Claudia Schlund von der Unabhängigen Patientenberatung
Deutschland (UPD). Wer entschädigt werden möchte, dem rät Schlund
zunächst zu einer außergerichtlichen Einigung, allerdings mit
Unterstützung eines kundigen Anwalts. Dieses Verfahren dauert im
Schnitt 13 Monate, ein Gerichtsprozess oft Jahre. Verliert der
Kläger, kostet ihn das viele tausend Euro.
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Ruth Pirhalla
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Datum: 20.09.2013 - 08:00 Uhr
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