Der Unternehmenskauf ? share deal und asset deal ? M & A
ID: 948670
Im Bereich von M & A (Mergers & Acquisitions) kommen beim Kauf eines Unternehmens verschiedene Möglichkeiten in Betracht.
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Von Bedeutung sind beim Unternehmenskauf regelmäßig der sog. share deal und der sog. asset deal. Beim share deal handelt es sich um den Kauf von Unternehmensanteilen, beim asset deal um den Kauf der Vermögensgegenstände des Unternehmens. Zu unterscheiden sind der share und der asset deal von einer bloßen Unternehmensüberlassung, denn dort wechselt lediglich der Betreiber des Unternehmens während der Inhaber in der Regel derselbe bleibt.
Stehen Anteile der Gesellschaft eines Unternehmens zum Verkauf, so können diese ganz oder teilweise erworben werden. Als zu erwerbende Anteile kommen sowohl Geschäftsanteile, Aktien oder Anteile an der Gesellschaft in Betracht. Das nennt man share deal. Bei diesem share deal handelt es sich um einen Kauf von Rechten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), durch welchen der jeweilige Käufer neben den Anteilen ebenso die mit diesen verbundenen Rechte und Pflichten erwirbt.
Der asset deal stellt einen Kauf der (einzelnen) Vermögensgegenstände dar. Diese werden im Wege der Singularsukzession, d.h. jeder Vermögensgegenstand einzeln, auf den Käufer übertragen. Das heißt nicht, dass der Käufer grundsätzlich nur einzelne Vermögensgegenstände erwerben kann.
Allerdings wird für jeden Vermögensgegenstand eine individualvertragliche Vereinbarung mit dem jeweiligen Veräußerer getroffen und der betreffende Gegenstand dann an den Käufer übertragen. Demnach steht dem Erwerber hier eine Wahlmöglichkeit im Hinblick auf die verschiedenen assets zu. Auch der Betrieb kann übertragen werden. Bedeutung hat dies vor allem mit Blick auf die bestehenden Arbeitsverhältnisse, die dadurch ebenfalls auf den Erwerber übergehen.
Bezüglich der Haftung des Erwerbers oder Veräußerers und des Übergangs von Risiken treffen die Vertragsparteien sowohl beim share als auch beim asset deal regelmäßig weitere detaillierte Vereinbarungen.
Es kann sinnvoll sein, für die Gestaltung entsprechender Verträge, sowohl im Bereich von share deals als auch bei den asset deals, einen Rechtsanwalt um Hilfe zu bitten. Doch nicht nur im Bereich der Vertragsgestaltung, während des ganzen Verkaufs- oder Kaufprozesses kann ein Rechtsanwalt beratend zur Seite stehen und etwaige Unklarheiten beseitigen.
http://www.grprainer.com/M&A.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln
Datum: 20.09.2013 - 12:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 948670
Anzahl Zeichen: 2638
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: +49 221 272275-0
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 396 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Der Unternehmenskauf ? share deal und asset deal ? M & A"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
Wissen zur Rente und Altersvorsorge aus erster Hand ...
Wissen zur Rente und Altersvorsorge aus erster Hand Deutsche Rentenversicherung Hessen bietet in Darmstadt kostenloses Vortragsprogramm FRANKFURT AM MAIN / DARMSTADT. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen lädt zu Vortragsveranstaltungen ein. Das Vortragsprogramm ist vielseitig und bietet die M
Eine juristische Beratung im Erbrecht zahlt sich aus ...
Wenn es zu einem Erbfall kommt, spielen oft Emotionen und innerfamiliäre Befindlichkeiten eine große Rolle. Aufgrund der fehlenden Kenntnis über die Rechtslage im Erbrecht kommt es dann vielfach auch noch zu Auseinandersetzungen über die Erbschaft. Dabei könnten diese Streitigkeiten oftmals dur
Secura GmbH: Jetzt Registrar für Neue Top Level Domains ...
ICANN führt viele Neue Domains ein. Nur ICANN akkreditierte Registrare, die sich dafür qualifizieren, einen neuen Vertrag mit ICANN abzuschließen, dürfen diese Neue Top Level Domains registrieren. ICANN hat mit dem Registrar Secura GmbH aus Köln einen solchen Vertrag abgeschlossen. "W
Zulässigkeit privater Videoaufnahmen im Zivilprozess ? Prozessführung ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 06.06.2013 (Az.: 343 C 4445/13) entschied das Amtsgericht (AG) München, dass ein privat aufgenommen




