Mit Wohnungsgenossenschaften Bausparzulage retten
inhabitat weist auf Alternative hin, ab 2009 statt zu bauen, Genossenschaftsanteile zu erwerben, um Vorteile der staatlichen Förderung nicht zurück zahlen zu müssen

(firmenpresse) - Eigentlich müssen es die Vertreter der Bausparkassen schon wesentlich schwerer haben. Denn ab dem ersten Januar gilt, dass die staatlichen Vorteile eines Bausparvertrages nur noch vorläufig eingeräumt werden. Soll heißen: Die Wohnungsbauprämie ist auch dann noch nach Jahren zurück zu zahlen, wenn der Bausparvertrag nicht wohnungswirtschaftlich genutzt wird, also weder Wohnung noch Haus gekauft wird. Olaf Haubold als Vorstand der Erfurter inhabitat Genossenschaft für Immobilienbesitz eG (inhabitat): „Genau da beißt sich die Katze in den sprichwörtlichen Schwanz. Da für die staatliche Förderung Einkommensgrenzen gelten, werden die Mehrzahl der Bausparer aufgrund ihrer Einkommen nicht in der Lage sein, Immobilieneigentum zu erwerben.“ Bislang verfügen die deutschen Bausparkassen nach offiziellen aber nicht bestätigten Angaben über ein angespartes Kapital von 65 Milliarden Euro, das sich auf rund 33 Millionen Verträge verteilen dürfte. Ein nicht unerheblicher Anteil davon sind Bausparverträge von Kleinsparern, die den Bausparer im Rahmen der Wohnungsbauförderung oder als Vermögenswirksame Leistung abgeschlossen haben. Diese Verträge lauten selten über mehr als 20.000 Euro, also einen Betrag, mit dem es kaum möglich sein dürfte, Eigentum zu erwerben.
Laut der Gesellschaft für Konsumforschung halten rund 80 Prozent der Bundesbürger selbst genutztes Wohneigentum für die beste aller Anlageformen. Dennoch liegt die Eigentumsquote in Deutschland im europäischen Vergleich immer noch im letzten Drittel, was auch auf die stringente Kreditvergabe zurück zu führen ist. „Da genügen 20.000 Euro selten, selbst wenn sie als Eigenkapital gerechnet werden“, erklärt der inhabitat-Chef. Und so scheint es nicht verwunderlich, dass nach Schätzungen von inhabitat bestimmt 80 Prozent aller Bausparverträge von niedrigeren Einkommensbeziehern nicht wohnungswirtschaftlich, also zum Immobilienerwerb oder zur Renovierung von Eigentum genutzt, sondern mit Verzinsungen zwischen ein und zwei Prozent in den Depots der Bausparkassen „ruhen“. „Doch der Gesetzgeber hat bewusst eine Lücke gelassen, denn kaum eine andere Anlageform erfüllt den Gedanken der Wohnraumförderung so wie Wohnungsgenossenschaften“, erklärt Haubold. So rät beispielweise die „Experten-Kommission Wohnungsgenossenschaften“, ein Gremium der Bundesregierung bestehend aus 14 Mitgliedern, das selbstbestimmte genossenschaftliche Wohnen als dritte tragende Säule neben dem Wohnen zur Miete und dem Wohneigentum weiter zu entwickeln. Denn durch die Änderungen des Vermögensbildungs- und Wohnungsbauprämiengesetzes wird ab dem 1. Januar 2009 für Bausparverträge mit staatlicher Förderung die Übertragung des Bausparvertrages an Wohnungsgenossenschaften wie inhabitat der einzige Weg sein, um die Rückzahlung der staatlichen Förderung zu vermeiden, wenn der Bausparinhaber den Vertrag nicht für die eigene Immobilie verwenden kann. „Die Anfragen diesbezüglich haben bereits deutlich zugenommen, auch wenn es noch nicht um Neuverträge geht. Vielen Sparern wird nämlich klar, dass sie mit ihrem ruhenden Vertrag permanent Geld verlieren und da bieten wir mit der inhabitat Genossenschaft für Immobilienbesitz eine sinnvolle Alternative“, erklärt der inhabitat-Vorstand. Ein umfangreiches Berechnungsprogramm bietet dabei die Möglichkeit, die eigenen Vorteile zu ermitteln. inhabitat-Regionalberater vor Ort helfen, den besten Weg für mehr staatliche Förderung zu finden.
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In der Wohnimmobilie liegt die Kernkompetenz der inhabitat Genossenschaft für Immobilienbesitz eG mit Sitz in Erfurt. Neben der Schaffung von attraktivem, modernem Wohnraum zu bezahlbaren Preisen bietet die inhabitat interessierten Kapitalanlegern beste Beteiligungsmöglichkeiten an, die teilweise staatlich sehr gut gefördert werden. Die Vorstände der inhabitat Genossenschaft für Immobilienbesitz eG sind Dipl.-Ing. Olaf Haubold und Doreen Kloth, Fachanwältin für Steuerrecht.
inhabitat Genossenschaft für Immobilienbesitz e.G.
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99084 Erfurt
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Datum: 09.06.2009 - 16:35 Uhr
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