Beschlossene Sache: Pfändungsfreibetrag wird nicht erhöht
Die seit Juli 2005 gleichgebliebene Pfändungsfreigrenze wurde abermals nicht erhöht. Bei
der Rettung der großen Konzerne, wird die arbeitende Bevölkerung vergessen. Das
abrutschen in die Unterschicht, trotz Arbeit, sichergestellt.

(firmenpresse) - Hubert B. hat 2004 die Verbraucherinsolvenz angemeldet. Da er ledig ist, verbleiben ihm
bei einem Nettoeinkommen von 1.200,-- € lt. Pfändungstabelle 1.049,60 € zum Leben.
Von diesem Betrag muss die Miete mit Nebenkosten in Höhe von 600,-- €, Strom, Telefon,
Kfz und Lebenshaltungskosten bezahlt werden. 2004 kam er gerade mal damit zurecht.
Seit dieser Zeit sind aber die Lebenshaltungskosten erheblich gestiegen und nun reicht
dieser Betrag nicht mehr aus, um seine notwendigen Ausgaben für den ganzen Monat zu
decken. Eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen fiel 2007 und 2009 aus. Geplant ist
diese erst 2011. Doch was, wenn diese auch wieder ausfällt?
Die Politiker überschlagen sich bei den Rettungsaktionen der Banken, allen voran die
HRB Real Estate, Firmen wie Opel usw. Nur für die Bürger, die dies mit Steuergeldern
finanzieren müssen, hat die Regierung scheinbar nichts übrig. Die Gewerkschaften
fordern Lohnerhöhungen, die Diäten (der Politiker) werden angepasst. Nur die
Insolvenzkunden bleiben auf der Strecke.
Angleichung des Pfändungsfreibetrages
Der Pfändungsfreibetrag sollte üblicherweise alle zwei Jahre angeglichen werden.
Jedoch wurde im Jahre 2007 beschlossen, dass die Grenzen unverändert bleiben. Weil,
der Grundfreibetrag für Sparer auch nicht angehoben wurde. Bisher konnte zwar niemand
genau erklären, was der Grundfreibetrag der Sparer mit der Pfändungsfreigrenze der
„Zahlungsunfähigen“ zu tun hat. In diesem Jahr wurde der Grundfreibetrag erhöht,
dennoch wurde die Pfändungsfreigrenze abermals nicht erhöht. Diesmal mit der Ausrede:
„ Die im Rahmen des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in
Deutschland (sog. Konjunkturpaket II) vorgenommene Erhöhung des Grundfreibetrages
von bisher 7.664 € auf 7.834 € ist erst zum 6. März 2009 in Kraft getreten und wirkt sich
deshalb auf den Stichtag für die Anpassung der Freigrenzen nicht aus (trotz einer
steuerrechtlichen Geltung für das gesamte Veranlagungsjahr 2009).“
Folgen der Nichtanhebung
Die Folgen der Nichtanhebung liegen auf der Hand, denn es müssen sich immer mehr
Haushalte Unterstützung vom Staat holen. So werden immer mehr Menschen in Hartz IV
getrieben, obwohl sie einer Festanstellung nachgehen. Derzeit sind es 1,33 Millionen
Bundesbürger – das sind eine halbe Millionen mehr als noch vor zwei Jahren. Daran zeigt
sich, dass die Anhebung des Pfändungsfreibetrages dringend notwendig ist. Wer trotz
Arbeit so am Existenzminimum leben muss spielt selbstverständlich mit dem Gedanken
gleich „faul“ auf Kosten des Staates zuhause zu bleiben.
Über all dem Ärger mit der Finanzkrise vergessen die Politiker, dass sie auch die
Verantwortung jedes Einzelnen Bürgers haben. Es kann nicht sein, dass sie auf der einen
Seite von der Sicherung der Arbeitsplätze reden und Milliarden in Unternehmen pumpen,
die sich selbst verspekuliert haben und auf der anderen Seite den Arbeiter hinter dem
Arbeitsplatz nicht sehen. Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Verein für Existenzsicherung vertritt Interessen Finanzierungsgeschädigter gegen
Banken, Kreditinstitute, Versicherungen und Finanzdienstleister nachhaltig. Er berät, hilft und
schützt vor Finanzierungsfallen.
Der Verein für Existenzsicherung e.V. wurde 1986 von dem Gründer Johann Tillich ins Leben
gerufen. Er weiß genau wovon er redet und fühlt mit jedem neuen Geschädigten mit. Im
Jahre 1986 stand er selbst fast vor dem Aus und hat sich nur mit viel Mühe, Hartnäckigkeit
und harter Arbeit aus der fatalen Situation retten können.
Der VfE vertritt Interessen Finanzierungsgeschädigter gegen Banken, Kreditinstitute und
Finanzdienstleister nachhaltig. Er berät, hilft und schütz vor Finanzierungsfallen. Als "staatlich
geprüfter Anlage-und Vermögensberater" sowie "Finanztechnischer Gutachter" steht er
seinen Vereinsmitgliedern bereits präventiv bei sämtlichen Geldgeschäften zur Seite. Neben
der Durchführung von privaten Verbraucherinsolvenzverfahren und den wirtschaftlichen
Verhandlungen mit Gläubigern prüft der VfE e. V. auch Angebote von Kapitalanlagefirmen,
Versicherungen, Bausparkassen und Banken.
Johann Tillich selbst fasst die Arbeit des „VfE e.v.“ so zusammen: "Wer Mitglied im Verein für
Existenzsicherung ist, erhält individuelle Betreuung, wenn er wirtschaftliche Probleme hat.
Gemeinsam mit qualifizierten Rechtsanwälten und der Bereitschaft des Mitgliedes, an einer
Gesamtlösung aktiv mitzuwirken, finden wir für fast jede Angelegenheit eine realisierbare
Lösung."
Verein für Existezsicherung e.V.
Hermann-Löns-Straße 14
85757 Karlsfeld
Deutschland
www.vfe.de
Tel: (08131) 93298
Fax: (08131) 996536
E-Mail: presse(at)vfe.de
Anita Port
Pressesprecherin
Verein für Existezsicherung e.V.
Hermann-Löns-Straße 14
85757 Karlsfeld
Deutschland
www.vfe.de
Tel: (08131) 93298
Fax: (08131) 996536
E-Mail: presse(at)vfe.de
Datum: 09.06.2009 - 17:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 94978
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anita Port
Stadt:
Karlsfeld
Telefon: 08131/932 98
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 09.06.2009
Anmerkungen:
"Veröffentlichung nur mit Quellennachweis", "Belegexemplar erwünscht"
Diese Pressemitteilung wurde bisher 2529 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Beschlossene Sache: Pfändungsfreibetrag wird nicht erhöht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Verein für Existenzsicherung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).