Rentenzahlung ins Ausland künftig stets in voller Höhe
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künftig bei Rentenzahlungen ins Ausland gleichgestellt. Ab dem 1.
Oktober 2013 entfällt bei Auslandszahlungen der Rentenversicherung
die bisher in bestimmten Fällen vorgenommene Kürzung der Rente auf 70
Prozent. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin
hin.
Die Neuregelung wirkt sich auf Renten von Personen aus, für die
nicht das Europarecht oder ein mit Deutschland abgeschlossenes
Sozialversicherungsabkommen gilt. Rentner in der Europäischen Union,
im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz und in Ländern, mit
denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat
(zum Beispiel die USA, Türkei und Tunesien), erhalten schon bisher
ihre deutsche Rente in unverminderter Höhe.
Alle Fragen rund um das Thema Auslandsrenten beantworten die
Experten der Deutschen Rentenversicherung am kostenlosen
Service-Telefon unter 0800 1000 4800 oder in den Auskunfts- und
Beratungsstellen. Zusätzlich bietet die Internetseite
www.deutsche-rentenversicherung.de themenbezogene Informationen.
Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030 865-89178
Fax: 030 865-27379
Mail: pressestelle@drv-bund.de
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Datum: 25.09.2013 - 11:21 Uhr
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Berlin
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Vermischtes
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