Ist ein kostenloses Gutachten tatsächlich wertlos?
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Worin unterscheidet sich die Bewertung eines Sachverständigen von einer kostenlosen Berechnung?
Vor jeder Bewertung sollte hinterfragt werden, wozu das Gutachten erstellt und der Marktwert/Verkehrswert ermittelt werden soll. Schon bei der Frage nach dem „Zweck“ der Ermittlung wird klar, dass es nicht nur den einen „zutreffenden“ Wert geben kann, sondern dass der Wert stets vom Zweck abhängt.
Dennoch ist der Verkehrswert nach §194 BauGB klar definiert:
„Der Verkehrswert (Marktwert)wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Das Gutachten, in welchem ein Verkehrswert ausgewiesen wird, muss hohe Anforderungen erfüllen. Es hat stets den Anspruch vollständig, von einem Sachverständigen nachvollziehbar und einem Laien verständlich, zu sein. Um diesen Ansprüchen zu genügen, reicht es nicht, eine Reihe von Zahlen zu ermitteln und sich hieraus einen „Wert“ zu basteln. Eine Immobilienbewertung geht viel weiter. Sie berücksichtigt die aktuellen Marktgeschehnisse im Immobilienmarkt, die Infrastruktur, die Mikro- und Makroanalyse des Standorts, die Nachbarschaft, die Drittverwertbarkeit, die Vermietbarkeit, die Verkäuflichkeit, die Wirtschaftlichkeit, sowie die Lasten und Beschränkungen im Grundbuch.
Sollten Sie sich für eine preiswerte Online-Bewertung entscheiden müssen Sie berücksichtigen, dass die Portale ausschließlich die Angebotspreise für Ihre Vergleichswerte heranziehen. Laut des
Immobilienverbandes Deutschland (IVD) liegen zwischen den Angebots- und den tatsächlichen Kaufpreisen durchschnittliche Differenzen von 10-15% nach unten.
Wir, als Sachverständige für Immobilienbewertung, hingegen arbeiten eng mit dem Gutachterausschuss Stuttgart zusammen, deren Kaufpreissammlung auf notariell beurkundeten Kaufpreisen beruht.
Natürlich kann ein Gutachten eines Sachverständigen nicht kostenlos sein. Deshalb sollte vor Auftragserteilung geprüft werden, wozu das Gutachten tatsächlich benötigt wird. Geht es beispielsweise um den Verkauf Ihrer Immobilie, ist eine kostenlose „Einwertung“ eines Maklers Ihres
Vertrauens meist ausreichend. Denn auch dieser verfügt in der Regel über die nötige Marktkenntnis, um Ihre Immobilie „marktgerecht“ einzupreisen. Doch hier ist Vorsicht geboten. Viele Makler werten die Immobilie zu hoch ein, um den Verkaufsauftrag zu bekommen. Versuchen Sie herauszufinden, ob es dem Makler um den Auftrag oder Ihre Immobilie geht.
Sachverständige hingegen zeichnen sich durch ihre Unparteilichkeit ab. Sie haben die Fähigkeit, Ihre Immobilie objektiv zu bewerten. In folgenden Fällen kann die Beauftragung eines Sachverständigen sinnvoll sein:
- Kauf/Verkauf Ihrer Immobilie
- Schenkung
- Erbauseinandersetzung
- Beleihung (Finanzierung)
- Mieten und Pachten
- Scheidung
Gerne beraten wir Sie zu immobilienrelevanten Fragen und Objekteinwertungen!Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie grundstücksgleicher Rechte
Datum: 25.09.2013 - 15:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 951395
Anzahl Zeichen: 3669
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Melanie Rometsch
Stadt:
Stuttgart
Telefon: 0711/76162862
Kategorie:
Bau & Immobilien
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 25.09.2013
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