Architekten und Statiker müssen Risikoaufklärung vornehmen ? Baurecht
ID: 951834
Die Auftraggeber eines Bauvorhabens müssen vom Architekten und Statiker über bestehende Risiken, sowie über die notwendigen Baugrunduntersuchungen aufklären werden.
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 20.06.2013 (Az.: VII ZR 4/12) entschied der Bundesgerichtshof, dass Architekten und Statiker gegenüber den Auftraggebern von Bauvorhaben eine Risikoaufklärung leisten müssen. Im entschiedenen Fall war die Klägerin Eigentümerin eines Grundstücks an der Steilküste in Rügen. Sie wollte den dort errichteten Altbau sanieren, aber ein Bauvorbescheid wurde wohl abgelehnt, da die Standsicherheit nicht gewährleistet war.
Der Bescheid wurde jedoch letztlich mit der Auflage erlassen, eine Bodenuntersuchung am Standort des Altbaus durchzuführen. Die Klägerin beauftragte daraufhin die Beklagten, eine Architektengesellschaft und einen Statiker, das Sanierungsvorhaben und die Bodenuntersuchung durchzuführen. Letzteres unterließen die Beklagten aber.
Nach ca. 1,5 Jahren brach ein Teil der Steilküste weg. Gegenüber der Klägerin erging eine Nutzungsuntersagung bezüglich ihres sanierten Altbaus. Später erhielt sie eine Abrissverfügung.
Die Klägerin verlangte von der Beklagten Schadensersatz und verlor in der ersten Instanz. Das Berufungsverfahren verlief erfolgreich für die Klägerin. Der BGH hob jedoch das seitens der Klägerin angefochtene Urteil auf und verwies die Klage zurück.
Das Gericht der Vorinstanz musste sich mit der Frage beschäftigen, ob sich die Klägerin bei pflichtgemäßer Aufklärung über die Risiken für die Durchführung des besagten Sanierungsvorhabens entschieden hätte oder nicht. Maßgeblicher Zeitpunkt ist nach Auffassung des BGH der Zeitpunkt, bevor sich das Risiko realisiert habe.
Der BGH ist der Ansicht die Beklagten haben ihre Pflichten gegenüber der Klägerin verletzt und die notwendigen Untersuchungen nicht durchgeführt. Denn auch wenn die Klägerin die Tatsachen für die Gefährdung gekannt habe, könne dies nicht bedeuten, dass sie ihr in vollem Umfang bewusst waren. Allerdings ist der BGH der Auffassung, dass die Klägerin ein Mitverschulden treffen würde. Vor Allem dann, wenn sie die ihr obliegende Pflicht, sich selbst vor Schäden zu bewahren, verletzt habe, indem sie in Kenntnis der tatsächlichen Umstände die Augen vor der Gefahrenlage verschlossen und das Bauvorhaben trotzdem durchgeführt habe.
Einen Architekten treffen viele Pflichten. Er hat gegenüber seinem Auftraggeber beispielsweise auch gewisse Beratungs- und Vermögensbetreuungspflichten. Die Beratungspflichten treffen ihn nicht nur in technischen Bereichen, sondern auch bei offensichtlichen Rechtsfragen. Ein Rechtsanwalt berät hinsichtlich möglicher Pflichtverletzungen und Schadensersatzansprüchen.
http://www.grprainer.com/Baurecht.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln
Datum: 26.09.2013 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 951834
Anzahl Zeichen: 3004
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: +49 221 272275-0
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 422 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Architekten und Statiker müssen Risikoaufklärung vornehmen ? Baurecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
Trotz Vorerkrankung Berufsunfähigkeitsversicherung ...
26.09.2013. So mancher möchte gerne die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, doch nicht selten lehnt der Versicherer auf Grund einer Vorerkrankung den Versicherungsschutz ab oder vergibt diesen nur mit einer Ausschlussklausel. Auswege bieten Aktionsangebote der Versicherer mit ver
Neues Verbraucherschutzgesetz in Kraft ...
Der Bundesrat hat am 20.09.2013 ein Gesetzespaket verabschiedet, das Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken schützen soll. Konkret beinhaltet das Paket Maßnahmen gegen unlautere Telefonwerbung, Maßnahmen zur Bekämpfung unseriöser Inkassotätigkeit sowie Schutzmechanismen von unkont
Nutzungen eines EDV-Warenwirtschaftssystems aufgrund eines Franchisevertrages ? Franchiserecht ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 13.03.2013 (Az.: VI-U (Kart) 13/12) entschieden, dass es
OLG Köln zur Haftung von Eheleuten bei Verletzungen von Urheberrechten ? Urheberrecht ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 16.05.2012 (Az.: 6 U 239/11) entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln, dass der Inhaber eines Int




