HAUSTEIN: Sozialsysteme brauchen Kontrollmöglichkeiten, um Leistungsmissbrauch verhindern zu können
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HAUSTEIN: Sozialsysteme brauchen Kontrollmöglichkeiten, um Leistungsmissbrauch verhindern zu können
Zwar ist die Zahl der Fälle ungerechtfertigten Leistungsbezugs im Bereich des SGB II vergleichsweise klein. So wurden nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) im vergangenen Jahr 19.000 Fälle aufgedeckt, in denen Leistungen zu Unrecht gezahlt worden waren. 4.300 Fälle wurden dem Zoll wegen des Verdachts der Schwarzarbeit, 14.000 Fälle der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts einer Straftat gemeldet. Es wurden insgesamt 67.000 Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen in Höhe von 8,5 Millionen Euro geahndet.
Verglichen mit den Gesamtausgaben von 45 Milliarden Euro scheint das relativ wenig. Doch es geht um das Prinzip. Unser ganzes Sozialsystem kann nur auf Akzeptanz in der Gesellschaft stoßen, wenn die Menschen das Gefühl haben, dass es gerecht zu geht. Jede Gesetzesumsetzung braucht auch die Kontrollmöglichkeit, um festzustellen, dass Leistungen zu Recht bezogen werden. Auch die Sozialverbände müssen ein Interesse daran haben, dass nur Leistungen bezieht, wer auch bedürftig ist und nicht die Bedürftigen durch Wenige in einen schlechten Ruf geraten und stigmatisiert werden. Erinnert sei nur an das Beispiel des "Florida-Rolf". Solche Negativbeispiele verärgern die Steuerzahler und die tatsächlich Bedürftigen zu Recht. Und beiden, Steuerzahlern wie Bedürftigen, sind wir verpflichtet, Gerechtigkeit herzustellen.
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Datum: 10.06.2009 - 15:11 Uhr
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