Umweltprämie
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Umweltprämie
Die Reservierungsbescheide enthalten nunmehr eine neunmonatige Reservierungsfrist. Innerhalb dieser Zeit muss das Altauto verschrottet und das neue Fahrzeug zugelassen werden. Die Reservierung gilt längstens bis 30. Juni 2010.
Des Weiteren wird das BAFA ab sofort die übliche Praxis bei Jahreswagen-Käufen im Hinblick auf Fahrzeugaufbereitung und -wiederverkauf angemessen berücksichtigen. Zwischen Erstzulassung und Zulassung auf den Antragsteller dürfen maximal 14 Monate liegen. Die Bundesregierung kommt damit dem vielfach geäußerten Wunsch nach mehr Planungssicherheit in Bezug auf die Förderung von Jahreswagen nach.
Die entsprechende Neufassung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenfahrzeugen (Umweltprämie) wird Ende Juni im Bundesanzeiger publiziert, nachdem das zugrunde liegende Gesetz in Kraft getreten ist. Die Neufassung der Richtlinie wird alle oben erwähnten Änderungen berücksichtigen.
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Datum: 10.06.2009 - 16:32 Uhr
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