Länder setzen Bund unter Zugzwang / Konkrete Vereinbarungen zum Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen müssen Eingang in die Koalitionsverhandlungen finden
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in Berlin ein Expertengespräch in Vorbereitung zur Arbeits- und
Sozialministerkonferenz im November. Dort werden die Vorschläge der
Länder für ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen
vorgestellt. Das Bundesleistungsgesetz soll die Eingliederungshilfe
ablösen. Es wird von allen im Bundestag vertretenen Parteien
angestrebt und hat Eingang in die jeweiligen Wahlprogramme gefunden.
Jetzt kommt es darauf an, dass auch die zukünftige Bundesregierung
diese von Ländern, Kommunen, Verbänden und Parteien dringend
geforderte Reform in ihren Koalitionsvertrag aufnimmt.
Ziel der Reform ist die Verbesserung der Lebenssituation von
Menschen mit Behinderungen und die Umsetzung der Vorgaben aus der
UN-Behindertenrechtskonvention. Der Bund hat überdies letztes Jahr
angekündigt, sich künftig an den bislang 14,4 Milliarden Euro zu
beteiligen, die zurzeit die Kommunen für die Eingliederungshilfe für
Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Sozialhilfe ausgeben.
Gleichzeitig sollen die Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit
Behinderungen aus der Sozialhilfe heraus genommen werden. "Leistungen
zur Teilhabe, auf die Menschen mit Behinderungen zur Wahrnehmung
ihrer Menschenrechte einen Anspruch haben, sind unabhängig vom
individuellen Einkommen zu leisten. Diese Leistungen sind in der
Sozialhilfe falsch", so die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und
frühere Bundesgesundheitsministerin, Ulla Schmidt (MdB).
Das Finanzierungsversprechen des Bundes darf jedoch nicht
einseitig die Reform prägen. Vielmehr sind die Interessen der
Menschen mit Behinderungen in den Vordergrund zu stellen. Vorschläge
der Bundesvereinigung Lebenshilfe sind im Internet unter
www.lebenshilfe.de (Rubrik: Empfehlungen und Praxishilfen) zu finden.
Pressekontakt:
Peer Brocke
presse@lebenshilfe.de
Telefon: 030/206411-140
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Datum: 27.09.2013 - 12:53 Uhr
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