Qualitätssicherungskonzept für detektivische Dienstleistungen beschlossen

Qualitätssicherungskonzept für detektivische Dienstleistungen beschlossen

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Qualitätssicherungskonzept für detektivische Dienstleistungen beschlossen



(pressrelations) - >Sehr geehrte Damen und Herren,
die 59. Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes Deutscher Detektive (BDD) e.V. hat am 16. Mai 2009 in Kassel ein Qualitätssicherungskonzept für detektivische Dienstleistungen beschlossen. Der BDD hat mit den "Grundlagen zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen durch Mitglieder des BDD" eine klare und überzeugende Position definiert. Der Verband wird damit der Forderung, insbesondere aus der Wirtschaft, nach überprüfbarer Qualität detektivischer Dienstleistungen gerecht.

Die Notwendigkeit zu dieser Maßnahme resultiert aus der Tatsache, dass der Detektivberuf in Deutschland nicht gesetzlich geregelt ist, so dass es bis heute keine überprüfbaren öffentlich-rechtlich anerkannten Kriterien für die Qualität detektivischer Dienstleistungen gibt.

Seit Jahren sind deshalb immer wieder Vorfälle wegen mangelnder oder mit illegalen Mitteln erbrachter detektivischer Dienstleistungen sogenannter "Schwarzer Schafe" der Branche zu beklagen, die letztlich dem Ruf des gesamten Gewerbes Schaden zufügen und das Vertrauen in diesen Dienstleistungsbereich untergraben.

Mit diesem Qualitätssicherungskonzept, das unter anderem Aussagen zu den folgenden Sachverhalten beinhaltet

- Allgemeine Berufspflichten, insbesondere pflichten der Mitglieder des BDD,
- Beschwerdeverfahren bei Mängeln in der Auftragserledigung,
- Verhältnis zum Auftraggeber,
- Berichterstattung,
- Preisgestaltung und Rechnungslegung,
- Berufliche Aus- und Fortbildung

soll eine klare und eindeutige Orientierungsgrundlage für die Wirtschaft, aber auch für den einzelnen Verbraucher, im Hinblick auf die Vergabe detektivischer Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden.

Nachprüfbare Qualitätsstandards für das deutsche Detektivgewerbe sind aber auch vor dem Hintergrund der EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie die EU-Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt zwingend notwendig, um zu verhindern, dass die deutschen Detektive künftig existenzgefährdende Wettbewerbsnachteile im EU-Raum erleiden.



Für weitere Fragen stehen Ihnen sowohl die Pressestelle als auch die Geschäftsstelle des BDD
in 53340 Meckenheim, Christine-Teusch-Straße 30
Tel.: 02225 ? 83 66 71,
Email: bddeev-office@bdd.de jederzeit
zur Verfügung.

Weitere Hintergrundinformationen sind zudem auch aus der Homepage des BDD: www.bdd.de zu entnehmen.

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Datum: 10.06.2009 - 17:21 Uhr
Sprache: Deutsch
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