Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Prospekte ? VIP-Fonds-Medienfonds

Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Prospekte ? VIP-Fonds-Medienfonds

ID: 953749

Anlegern können Schadensersatzansprüche zustehen, wenn im Rahmen der Anlageberatung fehlerhafte Prospekte verwendet wurden.



GRP Rainer LLPGRP Rainer LLP

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in seinem Urteil vom 23.07.2013 (Az. 34 U 53/10) einem Anleger des Medienfonds "VIP 4" wegen einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatz zugesprochen. Bei der Vermittlung des streitgegenständlichen Fonds wurde eine Bank beratend tätig. Da während der Anlageberatung ein fehlerhafter Prospekt verwendet wurde, soll keine objektgerechte Beratung stattgefunden haben. Die Informationen des Fondsprospektes sollen nicht ausreichend über die möglichen Risiken der Anlage aufgeklärt haben. Weiterhin sei die prognostizierte Fondsentwicklung im Prospekt falsch dargestellt worden.

Unabhängige Finanzberater und auch Banken obliegt die Pflicht, Anlegern eine objektgerechte Beratung zu bieten. Sind die verwendeten Prospekte jedoch fehlerhaft, verletze die Bank diese Pflicht, so die Ansicht des Zivilsenats des OLG Hamm. Aus einer nicht objektgerechten und dadurch fehlerhaften Beratung lassen sich demnach Schadensersatzansprüche des Anlegers ableiten.

Zwar brachte die Beklagte vor, während des Beratungsgesprächs die Mängel des Prospekts richtiggestellt zu haben, aber überzeugen konnten dies die Richter nicht. Einen Beweis für die Richtigstellung sei die Bank nämlich schuldig geblieben. Weiterhin könne man nicht davon ausgehen, dass die Anleger die Investition auch bei sachgerechter und fehlerfreier Aufklärung getätigt hätten. Das Interesse der Anleger lag klar auf der Sicherheit des investierten Geldes und der Erlösprognose.

Neben der nicht wie erwartet eingetretenen Rendite, sollen auch die Finanzämter die steuerlichen Verlustzuweisungen der Fondsgesellschaft nicht anerkannt haben. Der Kläger strebte daher eine Rückabwicklung seiner Fondsanteile an und begründete sein Vorgehen mit der pflichtwidrig falschen Anlageberatung der Bank. Die Richter folgten der Ansicht des Klägers und sprachen ihm Schadensersatz zu.



Während der Anlageberatung müssen die Berater bestimmte Pflichten erfüllen. Dazu gehört auch, dass sie fehlerfrei beraten. Unter anderem müssen die Angaben in den Prospekten korrekt sein.
Anleger können in vielen Fällen daher ihr eingesetztes Kapital zurück erlangen. Ein Anwalt, der im Kapitalmarktrecht tätig ist, kann sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich die Ansprüche der Anleger durchsetzen. Ein rasches Handeln ist oftmals geboten, da mögliche Ansprüche wegen drohender Verjährung schnell geltend gemacht werden müssen.

http://www.grprainer.com/VIP-Fonds-Medienfonds.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Keine Anrechnung von Urlaubsansprüchen bei Freistellung nach Kündigung ? Arbeitsrecht Ausgeschlossene mietvertragliche Haftung des Leasinggebers im Leasingvertrag ? Leasingrecht
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 30.09.2013 - 11:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 953749
Anzahl Zeichen: 2846

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 294 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Prospekte ? VIP-Fonds-Medienfonds"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z