Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung - Der Tarif ZG der Barmenia

Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung - Der Tarif ZG der Barmenia

ID: 95502

Die eigene Vorsorge für gesunde Zähne wird immer wichtiger.



(firmenpresse) - In den letzten Jahren wurden die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) immer weiter reduziert, die Kosten im Gesundheitswesen sind gestiegen. Auch im Bereich des Zahnersatzes fallen die Leistungen deutlich geringer aus als noch vor zehn Jahren.

Damit in Deutschland die eigenen Kosten für eine Zahnbehandlung oder eine Zahnersatzmaßnahme nicht zu tief einschneiden, bieten zahlreiche Gesellschaften die Zahnzusatzversicherung an. Eine Versicherung mit einer sehr umfangreichen Leistung wird von der Barmenia mit dem Tarif ZG angeboten.

Entgegen vieler Zahnzusatzversicherungen orientiert sich der Tarif ZG nicht prozentual an den Festzuschüssen der GKV. Diese werden stattdessen auf gestockt. In der Praxis sieht das so aus: Der Patient lässt einen Heil- und Kostenplan erstellen. Diesen reicht er bei seiner GKV ein und diese dokumentiert den Anteil, der erstattet wird. Die Barmenia Zahnzusatzversicherung stockt diesen Festkostenzuschuss dann auf 85 Prozent der Gesamtkosten auf. Somit verbleibt ein Eigenanteil von 15 Prozent.

(Quelle: Bedingungen zur Zahnzusatzversicherung: www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html )

Unter den Versicherungsschutz der Barmenia Zahnzusatzversicherung fallen die Aufwendungen für Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate einschließlich der Vor- und Nachbehandlung und notwendiger Reparaturen sowie Inlays.

Die Besonderheit bei dieser Zahnzusatzversicherung ist, dass eine Leistungsstaffelung nach Ablauf der Allgemeinen Wartezeit von acht Monaten entfällt. Die Höchstleistungen können sofort in Anspruch genommen werden. Diese gilt aber nur, wenn maximal ein Zahn fehlt. Für zwei bis drei fehlende Zähne wird eine Leistungsstaffelung über drei Jahre vereinbart. Bei mehr als drei fehlenden Zähnen wird, wie bei den meisten Zahnzusatzversicherungen, kein Versicherungsschutz mehr angeboten.



Die Beiträge orientieren sich immer nach Geschlecht und Eintrittsalter. Dabei wird das Eintrittsalter immer gleich berechnet: Antragsjahr minus Geburtsjahr gleich Eintrittsalter. Es kann also sein, das jemand vor seinem realen Geburtstag bereits versicherungstechnisch ein Jahr älter ist. Die Mindestlaufzeit der Barmenia Zahnzusatzversicherung beträgt zwei Jahre, diese ist dann mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende kündbar. Ansonsten verlängert sich die Versicherung stillschweigend um ein weiteres Jahr.

Bildquelle: Frank Rosskoss, www.pixelio.de

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