Beim Hauskauf Wohngebäudeversicherung beachten
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.
Laut Gesetz geht eine bestehende Wohngebäudeversicherung auf den Hauskäufer über. Jeder Hauskäufer hat dann innerhalb von einem Monat nach Grundbucheintrag ein Sonderkündigungsrecht für eine bestehende Wohngebäudeversicherung. „Natürlich kann die bestehende Wohngebäudeversicherung auch weitergeführt werden, jedoch bedarf es in diesem Fall einer genauen Überprüfung, ob der Versicherungsschutz und die Leistungen den aktuellen Anforderungen entsprechen“ warnt Siegfried Karle.
„Nicht selten ist nach einem Hauskauf die Anpassung der bestehenden Wohngebäudeversicherung bedingt durch nicht gemeldete zwischenzeitliche bauliche Veränderungen nötig. So mancher Vorbesitzer vergisst leider An- oder Umbauten oder eine angebrachte Photovoltaikanlage während der Laufzeit dem Versicherer zu melden. Auch können wichtige Einschlüsse, wie zum Beispiel eine Elementarversicherung gegen Naturgefahren fehlen“, zählt der Versicherungsfachmann auf.
Weitere Informationen zum Thema „Wohngebäudeversicherung“ und „Hauskauf“ stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. auf ihrer Homepage unter www.geldundverbraucher.de, unter der Rubrik Gratis, bis Ende Oktober zur Verfügung. Wer die Überprüfung einer bestehenden Wohngebäudeversicherung wünscht, kann zudem den kostenlosen Versicherungs-Check nutzen.
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Datum: 08.10.2013 - 12:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 958109
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.10.2013
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