Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Bundesweiter Blitzmarathon
Unbeliebter NRW-Export
MIRIAM SCHARLIBBE
ID: 959387
Ländergrenzen hinweg gestellt werden, ist es für NRW schon der fünfte
Blitzmarathon.
Ralf Jäger. Mit riesigem Polizeiaufgebot inszeniert er die Jagd nach
den Verkehrssündern - und verfehlt dabei das Ziel. Für 24 Stunden -
in Bayern sogar für eine Woche - werden sich die Straßenrowdys
vielleicht den Regeln beugen, aber nur, um danach weiter aufs
Gaspedal zu drücken. In München schimpft Michael Haberland, Präsident
des Autofahrerklubs Mobil, schon lauthals: "Wir brauchen keine Show
auf Deutschlands Straßen, bei der dann die Polizisten an anderer
Stelle fehlen und alle Autofahrer unter Generalverdacht stehen." Er
hat Recht. Der Effekt einer solchen Aktion ist alles andere als
nachhaltig. Wer im Berufsverkehr statt Tempo 50 60 fährt, meint das
in der Regel nicht böswillig. Bekommt er Wochen später den Bescheid
über sein Vergehen, fühlt er sich individuell verfolgt und fährt
künftig nicht umsichtiger. Wirklich wirksam sind nur Polizisten, die
den Verkehrssünder sofort nach "der Tat" anhalten und die Strafe
erklären. Würde es Jäger wirklich um mehr Sicherheit gehen, würde er
die Polizeiarbeit stärken und nicht den Kommunen einen Weg der
Willkür ermöglichen.
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.10.2013 - 20:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 959387
Anzahl Zeichen: 1560
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 140 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Bundesweiter Blitzmarathon
Unbeliebter NRW-Export
MIRIAM SCHARLIBBE"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Westfälische (Bielefeld) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).