Thüringische Landeszeitung: Unverhältnismäßig / Zum Überwachungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes im Falle des Linken-Politikers Bodo Ramelow
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Bundesverfassungsgericht hat im Sinne des Abgeordneten Bodo Ramelow
entschieden. Mehr noch: Es hat im Sinne aller demokratischen
Abgeordneten Klarheit geschaffen, wo das Interesse des
Verfassungsschutzes zu enden hat. Es hat klar gemacht, dass eine
Überwachung, die lediglich auf einem Generalverdacht einer Partei
gegenüber basiert, unverhältnismäßig ist. Jetzt heißt es: Das hätten
sich die Verfassungsschützer mit Blick auf Abgeordnete denken können.
Aber wer sagt denn, dass sie sich das nicht gedacht haben?! Es ist
doch so: Jahrzehntelang scherte sich außer dem Betroffenen so gut wie
niemand darum. Das Vertrauen in jene Ämter, die den Verfassungsschutz
im Namen tragen, war derart groß, dass ganz viele dachten: Die werden
schon wissen, was sie tun. So ein Denkmuster war unverhältnismäßig:
unverhältnismäßig naiv, wie sich zeigte. Denn das
Bundesverfassungsgericht hat ja nun nicht etwa eine ganz neue, allem
Bisherigen widersprechende Auslegung von Rechtsansprüchen
begründet, sondern nur am Ende eines langen Weges klare Worte
gefunden. Dies ist keine Bankrotterklärung aller
Verfassungsschutzarbeit. Es ist aber offensichtlich, dass
Einrichtungen solcher Art in einer tiefen, anhaltenden Krise stecken.
Sie haben sich verrannt. Haben sich Verfassungsfeinde gesucht, wo es
sie nicht gibt. Derweil entwickelte sich ein brauner Sumpf. Wer hat
da eigentlich weggeschaut? Wer hat das sogar noch finanziell
befördert? Und: Hat das eine mit dem anderen zu tun? Das wird noch zu
klären sein. Und zwar schnell. Damit wir wieder in guter Verfassung
sind.
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Datum: 09.10.2013 - 21:14 Uhr
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