Betreuung von Kleinkindern: Tagesmutter braucht umfassende Haftpflichtversicherung / R+V-Infocenter: Eltern sollten im Vorfeld klären, ob Versicherungsschutz der Tagesmutter ausreicht
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Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz - zum Beispiel
in der Tagespflege. Wichtig für die Eltern: Eine Tagesmutter braucht
eine Haftpflichtversicherung, die auch die ihr anvertrauten Kinder
einschließt. Sie muss sonst mit ihrem privaten Vermögen für schwere
Verletzungen und Folgeschäden aufkommen. "Das hat auch für Eltern und
Kind Folgen. Denn sie bekommen nach einem Unfall unter Umständen
keine Entschädigung", sagt Ferenc Földhazi, Haftpflicht-Experte beim
Infocenter der R+V-Versicherung. Er rät den Eltern, diesen Punkt
unbedingt im Vorfeld zu klären.
Grundsätzlich gilt: Eine Tagesmutter übernimmt die Aufsichts- und
Sorgfaltspflichten der Eltern. "Passiert dem Kind etwas, hängt die
Haftung der Tagesmutter davon ab, ob sie fahrlässig gehandelt hat.
Wenn ja, springt ihre Haftpflichtversicherung ein - aber nur dann,
wenn die Kinderbetreuung eingeschlossen ist", so R+V-Experte
Földhazi. Falls nicht, muss die Tagesmutter den Schaden aus eigener
Tasche begleichen und eventuell sogar eine lebenslange Rente zahlen.
Ist die Tagesmutter damit finanziell überfordert, kann dies
erhebliche Konsequenzen für die Eltern haben. Denn neben den Sorgen
um das verletzte Kind kommen finanzielle Probleme hinzu - wenn
beispielsweise ein Elternteil seinen Beruf aufgeben muss, um das Kind
zu pflegen. Die Haftung für die Tagesmutter geht sogar noch weiter.
Sie ist auch verantwortlich, wenn ein Kind das andere verletzt. Grund
hierfür: Kinder unter sieben Jahren haften nicht selbst für Schäden,
die sie verursachen. Tipp des R+V-Infocenters: Eine private
Unfallversicherung für das Kind bietet zusätzliche Sicherheit. Diese
springt bei einem Unfall immer ein.
Pressekontakt:
http://www.infocenter.ruv.de
R+V-Infocenter
06172/9022-122
g.winter@arts-others.de
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Datum: 10.10.2013 - 10:30 Uhr
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