Wildunfall – Kfz-Versicherung zahlt nicht immer
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.
„Wer bei seiner Kfz-Versicherung nur eine Haftpflicht abgeschlossen hat, ist bei einem Zusammenstoß praktisch nicht versichert“, warnt Siegfried Karle. Nur die Kaskoversicherung bietet Deckung bei einem Wildunfall. Es bestehen jedoch Leistungsunterschiede. Die Teilkasko bietet bei Unfällen mit Haarwild nach dem Jagdgesetz wie Rehe, Wildschweine, Hirsche, Füchse, etc. Deckung. Bei so genannten Basistarifen sind Schäden durch Vögel, wie Fasanen oder Raubvögel jedoch oft ausgeschlossen. Bessere Tarife in der Kfz-Versicherung bieten jedoch eine Absicherung für Unfälle mit „Tieren aller Art“ an, informiert Karle.
Weitere Informationen zum Thema (z.B. Regeln nach Wildunfall, Tipps zur Vorbeugung Wildunfall, Schutz über Kfz-Versicherung nach Wildunfall) stehen kostenlos unter www.geldundverbraucher.de Rubrik „Gratis“ zur Verfügung.
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Datum: 11.10.2013 - 12:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 960596
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Heilbronn
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Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 11.10.2013
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