Erfolg für Deutschen Verbraucherschutzring e.V. im Fall "Aktion Deutschland gewinnt"
SparGARANT AG verzichtet auf Forderung!
Zum Hintergrund: Die SparGARANT AG mit Sitz im schweizerischen Baar hatte behauptet, dass die Geschädigte - die sich an den Deutschen Verbraucherschutzring e.V. gewandt und Mitglied der DVS-Arbeitsgemeinschaft "Aktion Deutschland gewinnt" wurde - nach telefonischer Rücksprache mit einem externen Vertriebsmitarbeiter der Firma entschieden habe, an der kostenpflichtigen "Aktion Deutschland gewinnt" teilzunehmen. Mit der Zusage verpflichtet sich der Teilnehmer, monatliche Beiträge an die SparGARANT AG zu zahlen, um damit dann an verschiedenen Gewinnspielen teilnehmen zu können. Einige Tage später habe die Geschädigte den Auftrag sogar noch einmal telefonisch bestätigt.
Die Geschädigte hatte allerdings weder zur irgendeinem Zeitpunkt mit einem Vertriebsmitarbeiter gesprochen noch irgendwelche persönlichen Daten der SparGARANT AG überlassen. Wie die SparGARANT AG an die persönlichen Daten gelangt ist oder gelangen konnte, ist noch offen.
Den folgenden Zahlungsaufforderungen der SparGARANT AG zwecks der Begleichung der monatlichen Beiträge kam die Frau nicht nach, so dass sich die SparGARANT AG eines Inkasso-Unternehmens bediente, um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen und sie weiter unter Druck zu setzen. Die dadurch angefallen Kosten und Gebühren wurden selbstverständlich in Rechnung gestellt, so dass sich die Forderung fast verdoppelte.
Inzwischen konnte durch die Einschaltung des DVS-Vertrauensanwalts die Abwehr der Ansprüche erzielt werden, wenn dies auch nur aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geschehen ist.
Nach Aussage des DVS-Vertrauenswalts Lars Lüthke ist in diesem Fällen vor einer Zahlung der Rechnung die Einschaltung eines Anwaltes sinnvoll, um die Berechtigung der Forderung zu prüfen. In vielen Fällen dürfte sich aber Herausstellen, dass die Forderung unberechtigt ist. Zum einem muss die SparGARANT AG nachweisen, dass ein Vertrag bzw. eine Vereinbarung geschlossen worden ist. Zum anderen dürfte die SparGARANT AG in vielen Fällen ihrer Belehrungspflicht nicht nachgekommen sein, so dass auch in rechtlicher Hinsicht häufig die Möglichkeit bestehen wird, die Forderungen erfolgreich abzuwehren. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass viele Kunden der Aufforderung zur Zahlung der vermeintlichen Forderung nachkommen, um "Ärger" oder Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Gerade auf diesen Umstand baut scheinbar die SparGARANT AG.
Die SparGARANT AG gibt sich in der Außendarstellung als Dienstleister, der Kunden gegen ein monatliches Entgelt eine Teilnahme an verschiedenen Gewinnspielen diverser Anbieter ermöglicht. Durch den angebotenen professionellen Eintragungsservice soll eine schnelle und effiziente Eintragung bei den Gewinnspielanbietern realisiert werden. Außerdem wirbt das Unternehmen mit einem erheblichen Zeit- und Kostenersparnis (z. B. Porto).
Anbieter von derartigen Dienstleistungen finden sich nach Ansicht des DVS-Vertrauensanwalts in Deutschland zur Genüge, die mit der gleichen Idee versuchen, ahnungslosen Bürgern ihre Dienstleistung aufzudrängen.
Die Beschaffung der persönlichen Daten des Einzelnen bleibt dabei völlig undurchsichtig.
Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.
Der Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.
Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese, flankiert von einer eigenen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.
Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Brühler Hohlweg 7
99094 Erfurt
Telefon 03 61 / 31 96 96
Mail: info(at)dvs-ev.net
Geschäftsstelle Jena
Löbdergraben 11
07743 Jena
Telefon 0 36 41 / 35 35 04
Fax 03641 35 35 22
all4press
Erich Jeske
Martinskloster 3
99084
Erfurt
info(at)all4press.de
0361 5506710
http://www.all4press.de
Datum: 16.06.2009 - 13:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 96073
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Claudia Lunderstedt-Georgi
Stadt:
Erfurt
Telefon: 03 61 / 31 96 96
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 844 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Erfolg für Deutschen Verbraucherschutzring e.V. im Fall "Aktion Deutschland gewinnt"
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).