Finanzielle Interessen der EU besser schützen
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Finanzielle Interessen der EU besser schützen
Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung die Pläne der EU-Kommission zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft beraten. Sie begrüßen das Ziel, die finanziellen Interessen der EU auch mit strafrechtlichen Mitteln wirksamer zu schützen. Die europäische Staatsanwaltschaft sei grundsätzlich geeignet, unionsweit für mehr Effektivität bei der Ahndung entsprechender Delikte zu sorgen. Der Bundesrat weist allerdings darauf hin, dass die Einrichtung der neuen Institution in einen für die Mitgliedstaaten besonders sensiblen Bereich fällt und zu erheblichen Souveränitätseinbußen führt. Die Hoheitsrechte der Mitgliedstaaten dürften daher nicht weiter beschnitten werden, als dies für die Erreichung des Zwecks unbedingt erforderlich sei. Zudem seien die Vorgaben des nationalen Verfassungsrechts für Grundrechtseingriffe - wie zum Beispiel für eine Telekommunikationsüberwachung - zu beachten.
Die Europäische Kommission schlägt die Errichtung einer EU-Staatsanwaltschaft vor. Sie soll vor den zuständigen Gerichten der Mitgliedstaaten die Aufgabe übernehmen, Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zu bekämpfen. Die Zuständigkeit ? gegebenenfalls in Verbindung mit Europol ? soll die strafrechtliche Untersuchung, Verfolgung und Anklageerhebung in Bezug auf Personen umfassen, die als Täter oder Teilnehmer entsprechende Straftaten begangen haben.
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft
Drucksache 631/13 (Beschluss)
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Datum: 11.10.2013 - 14:51 Uhr
Sprache: Deutsch
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