Wintercheckliste – Frost lässt Wasserleitungen platzen
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.
Ein weiterer Angriffspunkt für Frost sind außen- aber auch innenliegende Wasserleitungen. Jürgen Buck rät dringend, nicht benötigte Wasserleitungen zu entleeren und Heizungen – auch von nicht bewohnten Räumen – auf kleiner Stufe laufen zu lassen. „Sollte es dennoch zu geplatzten Wasserrohren kommen, können diese Schäden vom entsprechenden Versicherungsschutz gedeckt werden“, betont der Fachmann.
Schäden an der Bausubstanz und Wasserrohren übernimmt die Gebäudeversicherung, für beschädigtes Inventar kommt die Hausratversicherung auf. „Jedoch nur, wenn der entsprechende Versicherungsschutz, wie das Risiko „Leitungswasser“ beantragt wurde“, warnt Jürgen Buck. Achtung. Nicht entleerte Außenrohre und -wasserhähne können den vollen Versicherungsschutz gefährden.
Eine Checkliste zur Vermeidung von Frostschäden stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. auf ihrer Homepage unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, „Wintercheckliste-Frostschäden“ zur Verfügung. Wer die Überprüfung einer bestehenden Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung wünscht, kann zudem den kostenlosen „Versicherungs-Check“ nutzen.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Tel: (0 71 31) 9 13 32-0
Fax: (0 71 31) 9 13 32-119
E-Mail: info(at)geldundverbraucher.de
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Ansprechpartner Presse:
Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12
Datum: 15.10.2013 - 12:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 962362
Anzahl Zeichen: 1742
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 15.10.2013
Diese Pressemitteilung wurde bisher 613 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wintercheckliste – Frost lässt Wasserleitungen platzen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
26.06.2025. In den ersten Bundesländern beginnen am Wochenende die Sommerferien. Wer mit dem Auto oder Wohnmobil unterwegs ist, sollte sich unbedingt mit der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes auskennen. Immer wieder gibt es nämlich Ärger bei Polizeikontrollen, wenn der alte graue oder
Eine Geldanlage für Kinder – Aufbau eines Rücklagenkontos meist sinnvoll ...
31.08.2023. Nach Geburt, Schul- oder zu Ausbildungsbeginn eines Kindes beschäftigen sich viele Eltern oder Großeltern gerne mit dem Thema Vermögensaufbau für die Kinder (z.B. Aufbau von Rücklagen für Studium, Ausbildung, Altersvorsorge, etc.) und suchen vernünftige Lösungen. Die Verbrauchero
Trotz derzeitigem Börsenhoch sollten die Anleger auf Risikotoleranz achten ...
29.08.2023. Nach den seit Jahresbeginn gestiegenen Kursen an den Börsen herrscht bei vielen Anlegern Optimismus. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) empfiehlt dem Anleger dennoch nicht blind Aktien zu kaufen, sondern beim Kauf immer seine Risikotoleranz und seine Risikotragf
Weitere Mitteilungen von GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Bank muss auch Kommunen objektgerecht beraten ? Kapitalmarktrecht ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied nun, dass eine Bank auch gegenüber Kommunen eine objektgerechte Beratu
Unzulässigkeit sachgrundloser Befristung auch bei länger als drei Jahre zurückliegender Befristung ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hatte einen Fall zu beurteilen, in dem der Kläger sich gegen die
Berufliche Sorgfaltspflicht bei Beurteilung irreführender Geschäftspraxis nicht maßgeblich ? Wettbewerbsrecht ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden (Az.: C-435/11), dass für die Beurteilung der Irreführung von
Unwirksame Kündigungen von Netznutzungsverträgen ...
Regensburg, den 14.10.2013 Seit der Strommarktöffnung positionieren sich neue, innovative Unternehmen erfolgreich im Energiesektor. Für jeden neuen, in den Markt drängenden Energieversorger stellt sich jedoch das Problem, die etablierten, eingesessenen Strukturen zu durchdringen, und das eigen




