Wintercheckliste – Frost lässt Wasserleitungen platzen
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.
Ein weiterer Angriffspunkt für Frost sind außen- aber auch innenliegende Wasserleitungen. Jürgen Buck rät dringend, nicht benötigte Wasserleitungen zu entleeren und Heizungen – auch von nicht bewohnten Räumen – auf kleiner Stufe laufen zu lassen. „Sollte es dennoch zu geplatzten Wasserrohren kommen, können diese Schäden vom entsprechenden Versicherungsschutz gedeckt werden“, betont der Fachmann.
Schäden an der Bausubstanz und Wasserrohren übernimmt die Gebäudeversicherung, für beschädigtes Inventar kommt die Hausratversicherung auf. „Jedoch nur, wenn der entsprechende Versicherungsschutz, wie das Risiko „Leitungswasser“ beantragt wurde“, warnt Jürgen Buck. Achtung. Nicht entleerte Außenrohre und -wasserhähne können den vollen Versicherungsschutz gefährden.
Eine Checkliste zur Vermeidung von Frostschäden stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. auf ihrer Homepage unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, „Wintercheckliste-Frostschäden“ zur Verfügung. Wer die Überprüfung einer bestehenden Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung wünscht, kann zudem den kostenlosen „Versicherungs-Check“ nutzen.
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Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
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Datum: 15.10.2013 - 12:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 962362
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Ansprechpartner: Siegfried Karle
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Heilbronn
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Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 15.10.2013
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