Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht
Kostenerstattung bei unwirksamer Renovierungsklausel
BGH, Az. VIII ZR 302/07
Hintergrundinformation:
Die Schönheitsreparaturen in einer Mietwohnung werden üblicherweise per Mietvertrag dem Mieter auferlegt. In den letzten Jahren hat der Bundesgerichtshof viele häufig verwendete Vertragsklauseln über Schönheitsreparaturen für unwirksam erklärt, da sie die Mieter zu stark benachteiligten. Wer nachträglich feststellt, dass er im Glauben an die Wirksamkeit einer solchen unwirksamen Klausel vor dem Auszug renoviert hat, ohne dies zu müssen, kann nun eine Erstattung der Kosten verlangen.
Der Fall: Nach siebenjährigem Mietverhältnis wollte eine Mietpartei ausziehen. Die Mieter führten vor dem Auszug die vertraglich geforderte Endrenovierung durch, obwohl sie bereits nach fünf Jahren Mietdauer renoviert hatten. Da einer der Mieter gelernter Maler war, geschah dies in Eigenregie. Nach dem Auszug erfuhren sie, dass die Endrenovierungsklausel im Mietvertrag unwirksam gewesen war. Sie klagten auf Erstattung von rund 1.600 Euro. Das Urteil: Der Bundesgerichtshof bestätigte den Anspruch der Mieter gegen den Vermieter wegen ungerechtfertigter Bereicherung . Die Renovierungsleistung sei aufgrund einer unwirksamen Klausel und damit ohne rechtlichen Grund erfolgt. Nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung verwies der Bundesgerichtshof den Fall zur Schätzung des zu erstattenden Betrages an die Vorinstanz zurück. Zwar könne bei Ausführung durch Laien nicht der Betrag für die Renovierung gefordert werden, den ein Fachhandwerker verlangen würde. Hier liege jedoch ein besonderer Fall vor, da der Mieter selbstständiger Maler sei. Habe er die Arbeiten im Rahmen seines Gewerbes durchgeführt, könne dies eine höhere Kostenerstattung begründen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.05.2009, Az. VIII ZR 302/07
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. mittlerweile in 16 europäischen Ländern vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. In Deutschland vertreibt die D.A.S. seit drei Jahrzehnten auch erfolgreich Schaden- und Unfallversicherungen; bei Schutzbriefen ist sie der führende Versicherer. 2008 erzielte die D.A.S. Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR.
Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de
HartzCommunication GmbH
Sybille von Hartz
Farchanterstr. 62
81377
München
info(at)hartzcommunication.de
0899984610
http://www.hartzcommunication.de
Datum: 17.06.2009 - 10:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 96257
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:
München
Telefon: 089 6275-1613
Kategorie:
Haus & Garten
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 371 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).