Thüringische Landeszeitung: Überschatteter Start / Kommentar zum neuen Thüringer Staatskanzleiminister Jürgen Gnauck
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in nicht unwesentlichem Umfang die Schlagzeilen. Der einstige und
künftige Staatskanzleichef Jürgen Gnauck klagt gegen den Freistaat,
also konkret das Finanzministerium. Es geht um seine
Beihilfeansprüche, oder konkret: seine Krankenversicherung. Natürlich
ist ein Start in den neuen Job zumindest überschattet, wenn eine
politische Spitzenkraft mit seinem Arbeitgeber im juristischen Clinch
liegt. Aber ist es gleich ein Skandal, wenn jemand sein ihm
zugesichertes Recht einfordert? Offenbar existieren mindestens drei
schriftliche Vermerke der Landesregierung, in denen Gnauck
bescheinigt wird, dass er auch nach seinem Ausscheiden als Minister
lebenslang und unbeschränkt Anspruch auf staatliche Beihilfe für
medizinische Behandlungskosten hat. Da scheint es nachvollziehbar,
wenn jemand wie Gnauck, der sich als Jurist in Rechtsfragen
auskennt, klären lassen will, warum ihm die Zahlungen mit einem Mal
verweigert werden. Ein Skandal ist es allerdings sehr wohl, dass es
solche Rundumsorglos-Pakete überhaupt gibt. Ein Skandal ist, dass das
Gesetz immer noch zulässt, dass Menschen, die ein stattliches
Einkommen haben, ob als Minister oder Manager, auf Steuerzahlerkosten
alimentiert werden.
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Datum: 15.10.2013 - 20:30 Uhr
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