Berufsunfähigkeitsversicherung und steuerliche Absetzbarkeit: Neue Regelungen ab 2014
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1A Verbraucherportal informiert umfassendüber die steuerlichen Regelungen in Bezug auf Prämie und Rente bei privaten BU-Versicherungen
Verbesserungen bei der Absicherung der Arbeitskraft
Ab 2014 verbessern sich die bisher engen Voraussetzungen, Aufwendungen für eine selbständige BU-Versicherung oder eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend zu machen. Unter welchen Bedingungen dies möglich ist, macht das 1A Verbraucherportal unter http://www.1a.net/versicherung/berufsunfaehigkeitsversicherung/steuer deutlich. Darüber hinaus erhalten Interessanten Informationen zu folgenden weiteren Themen:
Regelungen für Angestellte, Beamte und Selbständige zur steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung Möglichkeiten bei kombinierten Verträgen beispielsweise mit einer Basisrente Absetzbarkeit bei sogenannten Direktversicherungen Antworten auf die Frage, warum Beiträge zur BUV nicht als Werbungskosten einzustufen sind
Kritik an der staatlichen Förderung der BU-Beiträge
Die Bestimmungen des neuen Gesetzes sollen Versicherungsnehmer bei der Absicherung gegen das Risiko aus gesundheitlichen Gründen der gewohnten Arbeit nicht mehr nachgehen zu können, unterstützen. Da die Absetzbarkeit aber an eine lebenslange Rentenzahlung gebunden ist, fürchten Verbraucherschützer laut Medienberichten nun, dass die Bundesregierung ihre Zielsetzung verfehlen wird. Hintergrund: Die Preise für die neuen Produkte werden sich im Vergleich zu klassischen Policen vermutlich etwa verdoppeln. Die Steuervorteile würden somit nur einer kleinen Gruppe zu Gute kommen.
Absetzbarkeit in der Rentenphase
Unterschiedliche Steuer-Regelungen gelten auch für den Fall, dass eine Berufsunfähigkeitsrente bezogen wird. Wie diese Rentenzahlung in der Steuererklärung zu behandeln ist, können Verbraucher ebenso beim Verbraucherportal in Erfahrung bringen. Ein Rechenbeispiel illlustriert zudem wie die Höhe des steuerpflichtigen Anteils bei der BU-Rente ermittelt werden kann.
Das 1A Verbraucherportal berichtet über die Themen Versicherung, Vorsorge und Finanzen. Unter www.1a.net können Nachrichten, Ratgeber und Checklisten zu verschiedenen Verbraucherthemen kostenlos abgerufen werden. Neben Krankenversicherung sind andere Versicherungsbereiche wie Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Rentenversicherung zentrale Themen des Portals.
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Datum: 16.10.2013 - 09:39 Uhr
Sprache: Deutsch
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Rostock
Kategorie:
Finanzwesen
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