Rechengrößen für das Jahr 2014
ID: 963211
Rechengrößen für das Jahr 2014
Das Bundeskabinett hat am 16. Oktober 2013 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2014 beschlossen.
Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
"Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2014 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2012) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden - wie jedes Jahr - auf Grundlage klarer, unveränderter gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt. Für die weit überwiegende Mehrheit der Versicherten ändert sich die Beitragsbelastung durch die neuen Werte im Jahr 2014 nicht. Nur für Versicherte, die mit ihren Verdiensten im Jahr 2013 oberhalb der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze liegen, erhöht sich die Beitragsbelastung im Jahr 2014, weil diese Grenzen steigen. Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2014 zugrundeliegende Einkommensentwicklung im Jahr 2012 betrug in den alten Bundesländern 2,81 Prozent und in den neuen Bundesländern 2,42 Prozent. Für die Fortschreibung der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird demgegenüber eine Einkommensentwicklung für Gesamtdeutschland im Jahr 2012 in Höhe von 2,80 Prozent zugrunde gelegt. Bei der Ermittlung der jeweiligen Einkommensentwicklung wird auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen ("Ein-Euro-Jobs") abgestellt."
Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2014 im Überblick:
Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), erhöht sich auf 2.765 Euro/Monat (2013: 2.695 Euro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 2.345 Euro/Monat (2013: 2.275 Euro/Monat).
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 5.950 Euro/Monat (2013: 5.800 Euro/Monat) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 5.000 Euro/Monat (2013: 4.900 Euro/Monat).
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt auf 53.550 Euro (2013: 52.200 Euro). Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 48.600 Euro (2013: 47.250 Euro). Unabhängig davon, welche Versicherungspflichtgrenze gilt, beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2014 für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung 48.600 Euro jährlich (2013: 47.250 Euro) bzw. 4.050 Euro monatlich (2013: 3.937,50 Euro).
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Telefon: Telefon: (01888) 527-0
Telefax: Telefax: (01888) 527-29 65
Mail: bmail@bma.bund.de
URL: http://www.bmas.de/
PresseKontakt / Agentur:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Telefon: Telefon: (01888) 527-0
Telefax: Telefax: (01888) 527-29 65
Mail: bmail(at)bma.bund.de
URL: http://www.bmas.de/
Datum: 16.10.2013 - 12:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 963211
Anzahl Zeichen: 3504
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 263 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rechengrößen für das Jahr 2014"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Sitzungssituation Die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer haben den Juristen Jan Zilius als neuen Vorsitzenden der unabhängigen Mindestlohn-Kommission vorgeschlagen. Nachdem der bisherige Vorsitzende, Dr. Henning Voscherau, Anfang April krankheitsbedingt den Vorsitz nied
Bundesarbeitsministerin kommentiert Arbeitsmarktzahlen für Mai 2015: 'Erwerbstätigkeit steigt weiter' ...
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles: Trotz des kühlen Frühjahrs ist die Beschäftigung voll auf Betriebstemperatur, die Erwerbstätigkeit steigt weiter. Besonders bemerkenswert ist, dass vor allem die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kräftig zulegt. Die Zahlen bestätigen unser
Neuer Fortschrittsbericht zum Fachkräftekonzept ...
Bundeskabinett beschließt Fortschrittsbericht 2014 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung Coverbild des Fortschrittsberichts "Fachkräftekonzept 2014 der Bundesregierung" Das Kabinett hat heute den Fortschrittsbericht 2014 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung beschlossen
Weitere Mitteilungen von Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Canamex meldet Update der Bohrungen beim Goldprojekt Bruner in Nye County (Nevada) ...
date der Bohrungen beim Goldprojekt Bruner in Nye County (Nevada) Canamex Resources Corp. (TSX-V: CSQ; OTCQX: CNMXF; FSE: CX6) (das "Unternehmen") meldet ein Update seiner Bohrungen beim Goldprojekt Bruner in Nye County (Nevada). Der Schwerpunkt der Bohrungen im August und September lag
Innovatives Verfahren erlaubt flexible Verwendung nachwachsender Rohstoffe im Produktionsverbund ...
Von BASF und TÜV SÜD entwickeltes "Mass-Balance-Verfahren" spart fossile Ressourcen ein Unternehmensbereich Dispersions Pigments liefert erste Mengen von massenbilanzierten Produkten an Kunden aus BASF hat gemeinsam mit TÜV SÜD einen innovativen Massenbilanz-Ansatz für den Ei
Neuer Besuchsrekord für die Storchen-Webcam der HSE: 155.000 Klicks seit Mitte Februar - Störche sind jetzt weg ...
Die Storchen-Webcam der HSE hat einen neuen Rekord erreicht: Die Internetseite ist während dieser Storchen-Saison mehr als 155.000 Mal angeklickt worden - das ist fast ein Drittel mehr, als im vergangenen Jahr. Seit Mitte Februar hatte die Webcam unter www.hse.ag/storchencam alle 15 Sekunden ein
Zum Recht des Verkäufers, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 BGB* zu verweigern ...
Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern kann. Der Kläger schloss im August 2009 einen Leasingvertrag über einen Neuwagen. Er begehrt von dem Autoh




