Personaler informieren sich im Internet über Bewerber
- Bei Recherchen sind Arbeitsrecht und Datenschutz zu beachten- Am häufigsten sind persönliche Nachfragen beim Bewerber- Studie "Datenschutz im Personalmanagement" von BITKOM Consult
Personaler nutzen Internetrecherchen in der Regel, um sich ein Bild von einem Kandidaten zu machen oder die Richtigkeit seiner Angaben zu überprüfen. Nach den Ergebnissen der Umfrage ist die wichtigste Methode für Nachfragen allerdings das persönliche Gespräch: 63 Prozent der befragten Personalverantwortlichen nutzen diesen Weg. 40 Prozent erkundigt sich bei Mitarbeitern und Vorgesetzten eines Bewerbers. Immerhin ein Viertel holt Informationen bei Behörden (z.B. polizeiliches Führungszeugnis) oder eine Schufa-Auskunft ein. "Aus datenschutzrechtlicher Sicht sollten persönliche Nachfragen Priorität haben, weil sie dem Grundsatz der Direkterhebung entsprechen", sagt Kripko.
Generell sollten Personalverantwortliche die Ergebnisse ihrer Internetrecherchen aus Sicht des BITKOM nicht überbewerten. "Nicht immer taugt das Bild, das Menschen in Sozialen Netzwerken oder Internetforen abgegeben, als Maßstab für die Einladung zu einem Bewerbungsgespräch", sagt Kripko. Die meisten Menschen könnten sehr wohl zwischen der privaten und beruflichen Sphäre trennen. Das sollten Personaler berücksichtigen.
Die vollständige Studie "Datenschutz im Personalmanagement" ist unter www.hr-und-datenschutz.de (http://www.hr-und-datenschutz.de/downloads) veröffentlicht (Registrierung erforderlich).Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 17.10.2013 - 11:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 963927
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Lars Kripko
Stadt:
Berlin
Telefon: 030-27576-524
Kategorie:
Information & TK
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