Krankenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze steigt
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Vergleich.info informiert: Beitragsbemessungsgrenzen für KV und RV steigen in 2014 / Für Gutverdiener wird die GKV teurer - ein Wechsel in die PKV könnte sich lohnen

(PresseBox) - Ab 1. Januar 2014 gelten höhere Beitragsbemessungsgrenzen für die Krankenversicherung und die Rentenversicherung. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber im nächsten Jahr mit höheren Sozialabgaben rechnen müssen. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung wird um 1.350 Euro auf 48.600 Euro pro Jahr steigen.
Bis zur Beitragsbemessungsgrenze müssen Arbeitnehmer auf ihr Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bzw. zur Rentenversicherung zahlen. Ab einem Bruttoeinkommen von 4.050 brutto pro Monat wird im kommenden Jahr der Beitrag in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gedeckelt.
Die Beitragsbemessungsgrenzen orientieren sich an der Entwicklung der Löhne und Gehälter. Mehr Hintergrundinformationen zur Beitragsbemessungsgrenze können interessierte Leser im Ratgeber unter http://www.vergleich.info/ratgeber/online-ratgeber/krankenversicherung-beitragsbemessungsgrenze-steigt/ abrufen.
Laut Bundessozialministerium wird sich bei der überwiegenden Mehrheit der Versicherten trotz Anhebung der Einkommensgrenze nichts ändern. Die Beitragserhöhung gilt nur für diejenigen, die mit ihrem Einkommen 2013 über der Beitragsbemessungsgrenze von 47.250 Euro liegen. Für Gutverdiener, die von der Erhöhung betroffen sind, könnte sich ein Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) durchaus lohnen. Eine Hürde auf dem Weg in die PKV ist die so genannte Versicherungspflichtgrenze. Über das beste Alter zum Einstieg in die PKV informiert der Vergleich.info Ratgeber hier .
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Datum: 21.10.2013 - 17:00 Uhr
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