Wie sinnvoll ist eine Zahnzusatzversicherung? Pro und Contra
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Die Frage, ob der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist, stellt sich den meisten oftmals erst, wenn sie von ihrem Zahnarzt eine sehr hohe Rechnung bekommen. Dann wird hin und her überlegt: Soll man sich eine Zahnzusatzversicherung zulegen oder nicht? Eine pauschale Antwort gibt es darauf wie so oft nicht, aber es gibt viele Argumente, die für oder gegen den Abschluss sprechen.
Das Hauptargument und der Grund, warum eine Zahnzusatzversicherung überhaupt notwendig werden kann, sind die sinkenden Erstattungen vonseiten der gesetzlichen Krankenkassen. Selbst wer regelmäßig zum Arzt geht und sein Bonusheft pflegt, bekommt maximal 60 Prozent der Regelversorgung erstattet. Das sind zum Beispiel bei einem Keramikinlay etwa 40 Euro. Insgesamt kostet die Behandlung aber um die 500 Euro.
Gesunde Zähne brauchen keine Zahnzusatzversicherung
Wer regelmäßig seine Zähne putzt und auch sonst gute Zähne hat, für den ist wahrscheinlich eine Zahnzusatzversicherung nicht sinnvoll. Hier kann es sich eher lohnen jeden Monat ein paar Euro zur Seite zur legen und dann bei einer Zahnbehandlung darauf zurückzugreifen. Doch wie viele Verbraucher tun das wirklich?
Ein anderes Problem sind auch Implantate. Irgendwann fallen jedem die Zähne aus. Wer sich mit losen Prothesen nicht zufriedengeben kann ist auf Implantate angewiesen. Die Kosten für einen derartigen Zahnersatz können für das gesamte Gebiss aber schnell bis zu 40.000 Euro kosten. So viel können im Alter die wenigsten aufbringen.
Zahnzusatzversicherung kein Allheilmittel
Ob eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist, hängt auch von deren konkreter Ausgestaltung ab. Keine Police wird 100 Prozent jeglicher Kosten übernehmen. Wer hier eine hohe Quote möchte, muss auch mit höheren Beiträgen rechnen. Auch sollte der Umfang der erstatteten Leistungen auf den persönlichen Bedarf abgestimmt werden.
Wer eine Zahnzusatzversicherung für sinnvoll erachtet, muss allerdings ein paar Dinge beachten. Erstens besteht bei den meisten Tarifen eine Wartezeit von mehreren Monaten, in denen keine Leistung erfolgt. Zweitens werden bereits festgestellte Behandlungsbedarfe bis auf wenige Ausnahmen nicht erstattet. Drittens können „Vorerkrankungen“ zu Risikoaufschlägen oder gar zur Ablehnung führen, ein früher Abschluss ist kann dem entgegenwirken.
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Datum: 22.10.2013 - 10:37 Uhr
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