Ungenaue Klauseln machen es möglich: Verbraucher können viele teure Kredite auch nach Jahren widerrufen
Bei einer Widerrufsfrist von nur zwei Wochen ist es dann schnell zu spät, um sich um zu entscheiden. Doch das muss nicht so sein. Zwar ergibt sich die kurze Frist tatsächlich aus der – bei Verbraucherdarlehensverträgen gesetzlich vorgeschriebenen – Widerrufsbelehrung. Doch oft ist die Frist nicht wirklich heruntergetickt, da die Belehrung unwirksam war.
Der Grund: „Der Gesetzgeber knüpft an eine Widerrufsbelehrung sehr hohe Anforderungen, die sich in den letzten 20 Jahren mehrfach geändert haben. Die Voraussetzungen an eine wirksame Widerrufsbelehrung können daher je nach Zeitpunkt des Vertragsschlusses stark variieren“, weiß Verbraucheranwältin Schubert. Konkret entsprechen insbesondere viele Widerrufsbelehrungen, die bis 2009 verwendet wurden, nicht den Anforderungen, die die höchstrichterliche Rechtsprechung an sie stellt.
Für Verbraucher ist das eine gute Nachricht. Sie können auch heute noch wirksam den Darlehensvertrag widerrufen und sich so aus nicht marktgerechten Zinsbindungen befreien. „Ein Widerruf ist noch nach Jahren möglich. Will man sich von einem laufenden Darlehensvertrag lösen, sollte man daher seinen Vertrag anwaltlich überprüfen lassen“, rät Schubert. Als Gestaltungsrecht unterliegt der Widerruf nicht der Verjährung, sodass bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch nach langer Zeit noch gute Chancen bestehen, aus dem laufenden Vertrag herauszukommen.
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Über die Kanzlei Bergdolt und Schubert, München
Die in München ansässige Kanzlei Bergdolt und Schubert ist spezialisiert auf die Bereiche Anlegerschutz, Aktienrecht, Banken- und Börsenrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Kapitalmarktrecht und Wirtschaftsrecht und bietet Privatanlegern seit vielen Jahren erfolgreich Unterstützung in allen rechtlichen Fragen. Daniela A. Bergdolt, Fachanwältin für Banken- und Kapitalmarktrecht, ist Dozentin an der Deutschen Anwalt Akademie und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein DAV. Als Vizepräsidentin und Landesgeschäftsführerin der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.) in Bayern gehört sie zu den prominentesten Anlegerschützern in Deutschland. Elke Schubert ist erfahrene Zivilrechtlerin und spezialisiert auf die Bereiche Banken- und Vertragsrecht. Zudem ist sie viel gefragte Mediatorin.
Datum: 22.10.2013 - 14:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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