Potentielle Täter versuchen, rechtlich begründete Ermittlungen zu diskreditieren.

Potentielle Täter versuchen, rechtlich begründete Ermittlungen zu diskreditieren.

ID: 96817

Potentielle Täter versuchen, rechtlich begründete Ermittlungen zu diskreditieren.



(pressrelations) - >Einem Bericht von SPIEGELONLINE vom 04. Juni 2009 zufolge, sehen sich Hartz-IV-Empfänger durch Überprüfungen der Bundesanstalt für Arbeit (BA) widerrechtlich behandelt. Die Ermittlungen und Überprüfungen der BA werden sogar den Methoden der Stasi gleichgesetzt. Mit dieser Darstellung wird der Eindruck vermittelt, als ob die BA mit ihrem Maßnahmen gegen geltendes Recht verstoßen würde.

Sieht man sich den Bericht in SPIEGELONLINE dann weiter genauer an, wird deutlich, dass die BA nur bei Verdacht auf einen besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauch oder bei einem sonstigen konkreten Betrugsverdacht ermittelnd tätig wird. Entscheidend für eine Ermittlungs? und Überwachungsmaßnahme der BA ist die Tatsache, dass ein konkreter Tatverdacht besteht. Die Vorgehensweise der BA entspricht somit uneingeschränkt geltendem Recht. Der Betroffene hat sich letztlich selbst durch sein Verhalten in diese missliche Lage gebracht.

Die Vorgehensweise der BA entspricht auch mit Blick auf das berechtigte Interesse vollauf geltendem Recht. Denn nach geltendem Recht sind Ermittlungen gegen Einzelpersonen zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Im Übrigen ist das berechtigte Interesse die Grundlage eines jeden Ermittlungsauftrages. Als schutzwürdiges berechtigtes Interesse kommt jedes öffentliche, private, ideelle oder vermögensrechtliche Interesse in Betracht, das nicht im Widerspruch zu Recht oder Sittengrundsätzen steht oder dessen Verfolgung rechtlich schutzwürdig ist; insgesamt also von der Rechtsordnung als berechtigt anerkannt wird.

Das berechtigte Interesse der BA leitet sich von der Verpflichtung ab, die vielen ehrlichen und unschuldig in Not geratenen Sozialhilfeempfängern vor Sozialschmarotzern zu schützen, unabhängig davon, dass diese auch gesetzlich dazu verpflichtet ist, Leistungsmissbrauch im Interesse jedes einzelnen steuerzahlenden Bürgers zu bekämpfen.

Was das berechtigte Interesse für die BA anbelangt, so trifft dieser Rechtsgrundsatz auch für alle übrigen staatlichen Behörden und Institutionen, für jedes Unternehmen der deutschen Wirtschaft sowie letztlich auch für jeden einzelnen Bürger unseres Landes zu.



Dabei ist auf die Wirtschaft bezogen festzustellen, dass eine Unternehmensführung unter anderem die Pflicht hat, seine ehrlichen, zuverlässigen und fleißigen Mitarbeiter vor unehrlichen oder gar kriminellen Elementen zu schützen. Daraus folgt, dass bei begründetem Anfangsverdacht Ermittlungen gegen den oder die Betroffene eingeleitet werden dürfen.

Dieser Sachverhalt ist durch mehrere Gerichtsurteile bis zu Urteilen des Bundesarbeitsgerichts bestätigt. Hinzu kommt, dass bei Überführung des Überwachten dieser sogar die Kosten für den entsprechenden Detektiveinsatz zu zahlen hat.

Im Übrigen stehen auch die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) den Einzelfall bezogenen Ermittlungen oder Überwachungen nicht entgegen. Wäre dies der Fall würde letztlich der Datenschutz zum Täterschutz degenerieren.

Aber auch hier gilt, dass jedes Ermittlungsergebnis vor Gericht Bestand haben muss. Das hat es aber nur, wenn das Ergebnis auf legalem Wege und mit legalen Mitteln erzielt worden ist. Jeder seriös arbeitende private Ermittler ist sich dieser Tatsache bewusst und handelt auch danach.

Die Absicht der Initiatoren des Berichts in SPIEGELONLINE vom 04. Juni 2009 besteht ganz offensichtlich darin, die in der Öffentlichkeit durch die illegalen Personalüberwachungen bei einigen Großunternehmen entstandene negative Stimmungslage für ihre Zwecke auszunutzen, von dem eigentlichen Problem abzulenken bzw. dieses zu verschleiern und dadurch Entscheidungsträger in Behörden und in den Unternehmen zu verunsichern. Hätten sie insoweit mit ihrer Kampagne Erfolg, würde dies mit Sicherheit auf weitere Sicht zum Schaden von Staat und Gesellschaft gereichen. Dazu darf und muss es bei der nach wie vor gegebenen eindeutigen Rechtslage auch nicht kommen. Dessen sollten sich alle Entscheidungsträger in der Wirtschaft und in den Behörden bewusst sein und auch weiterhin das tun, wozu sie nicht nur berechtigt, sondern gemäß ihrer Führungsverantwortung sogar verpflichtet sind.


Für weitere Fragen stehen Ihnen sowohl die Pressestelle als auch die Geschäftsstelle des BDD in 53340 Meckenheim, Christine-Teusch-Straße 30, Tel.: 02225 ? 83 66 71, Email: bddev-office@bdd.dejederzeit zur Verfügung.

Josef Riehl
PressesprecherUnternehmensinformation / Kurzprofil:
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Datum: 18.06.2009 - 17:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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