Kluger Rat im Erbfall gefragt: Risiken können erheblich sein
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Erben kann mit erheblichen Risiken verbunden sein, denn der Erbe haftet am Ende auch mit seinem privaten Vermögen für die Schulden des Verstorbenen. Die Abwicklung des Nachlasses ist oft mit allerlei Unannehmlichkeiten verbunden. Manche Klippe lässt sich nur mit dem Rat eines sachkundigen Anwalts bewältigen.
Ärgernis Ausschlagung
Wer durch Gesetz oder Testament Erbe wird, den überfällt sein Schicksal, ohne dass er einen Finger rührt. Nach dem letzten Atemzug des Verstorbenen ist der Erbe an dessen Stelle getreten, mit allen Rechten und Pflichten. Und im Erbfall kann es auch passieren, dass die Schulden des Verstorbenen höher waren als das Vermögen. Allerdings ist niemand dazu verpflichtet zu erben. Kennt er die zerrütteten Vermögensverhältnisse des Verstorbenen, dann bleibt es ihm unbenommen, die Erbschaft auszuschlagen. Er entledigt sich damit sozusagen nachträglich der lästi¬gen Erbschaft. Für diese Ausschlagung hat er freilich nur sechs Wochen Zeit und diese Frist kann auch nicht verlängert werden. Bis dahin muss er sich über die Vermögensverhältnisse des Verstorbenen Klarheit verschafft haben. Versäumt er die Frist, dann bleibt er Erbe und haftet. Da ist schneller Rat durch einen Fachmann unerlässlich.
Ärgernis Pflichtteil
Die Abkömmlinge, die Eltern des Erblassers, sofern keine Abkömmlinge vorhanden sind, und der überlebende Gatte haben Anspruch auf den Pflichtteil, sofern der Erblasser sie enterbt hat. Die Erben müssen ihnen einen entsprechenden Geldbetrag zur Verfügung stellen. Wird der Pflichtteil geltend gemacht, so müssen die Werte „flüssig“ gemacht werden. Das führt nicht nur bei größeren Vermögen zu erheblichen Belastungen des Nachlasses. Auch die Witwe kann in Schwierigkeiten geraten, wenn das Haus, in dem sie wohnt, im Wesentlichen den Nachweis ausmacht und sie ein Darlehen aufnehmen muss, um den Pflichtteil auszuzahlen. Hilfe durch den Rechtsanwalt benötigt aber auch der enterbte Enkel, der den Verstorbenen seit Jahren nicht mehr gesehen hat und nicht wissen kann, was er hinterlassen hat.
Weitere Informationen zum Thema „Erbrecht“ erhalten Sie auf dem Verbraucherrechtstag der Rechtsanwaltskammer Koblenz am 07.11.2013, 17:30 Uhr im Haus des Gastes, Kurhausstraße 22-24 in Bad Kreuznach. Um Anmeldung wird gebeten bei: Andrea Zaszczynski, Pressestelle Rechtsanwaltskammer Koblenz, Telefon: 040/41 32 700, info@schottpr.com
Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechtsanwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier.
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Datum: 24.10.2013 - 15:00 Uhr
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