Auto-Waschanlagen: Wer zahlt bei Schäden?
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Auto-Waschanlagen: Wer zahlt bei Schäden?
Generell ist der Betreiber einer Waschanlage verpflichtet, Autofahrer über die richtige Benutzung seiner Anlage zu informieren. Der Hinweis, die Antenne einzuschieben oder abzunehmen, reicht nicht aus, wenn dies technisch nicht möglich ist und sie beim Waschgang beschädigt werden kann. Der Betreiber müsste in diesem Fall von der Benutzung der Anlage gänzlich abraten. Auch Lackschäden am Fahrzeug muss der Betreiber ersetzen, wenn die Reinigungsbürsten nachweislich nicht ordnungsgemäß gearbeitet haben oder verschmutzt waren.
Wenn ein Schaden erst zu Hause entdeckt wird, muss der Kunde nachweisen, dass dieser in der Anlage entstanden ist. Deshalb sollte das Fahrzeug immer unmittelbar nach der Reinigung auf Schäden überprüft und diese gegebenenfalls sofort gemeldet werden.
Die Benutzerhinweise einer Autowaschanlage mögen für den Verbraucher nicht immer klar verständlich sein - wie effizient ein Wagen in einer Waschstraße gereinigt wird, ist ab sofort jedoch eindeutig erkennbar: Der ADAC hat aktuell insgesamt 150 Waschstraßen und sogenannte Portalanlagen bundesweit auf ihre Waschleistung geprüft. Die Testergebnisse werden am morgigen Freitag, 25. Oktober 2013, veröffentlicht.
Über den ADAC:
Mit über 18 Millionen Mitgliedern ist der "Allgemeine Deutsche Automobil-Club" der zweitgrößte Automobilclub der Welt.
Als führender Dienstleister trägt der ADAC wesentlich dazu bei, Hilfe, Schutz und Sicherheit in allen Teilbereichen des mobilen Lebens sicherzustellen. Dabei handelt der ADAC nach dem Leitsatz "Das Mitglied steht im Mittelpunkt!" und überzeugt in erster Linie durch die Kompetenz und Servicebereitschaft seiner Mitarbeiter sowie die Qualität und Fairness seiner Produkte und Dienstleistungen.
Pressekontakt:
Katja Legner
Tel.: (089) 7676-6417
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Datum: 24.10.2013 - 16:21 Uhr
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