Erst die Kündigung- was nun?!
ID: 969360
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist ein Schock, aber kampflos müssen Sie nicht aufgeben
Anwalt für Arbeitsrecht in Moers, Dr. Unger(firmenpresse) - Wie soll man sich verhalten, wenn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt ist.
Die Kündigung Ihres Arbeitsplatzes stellt für die meisten Menschen einen nicht unerheblichen Schock dar. Oft hängt viel vom Erhalt des Arbeitsplatzes ab.
Viele Fragen und auch Unmut sind häufig die erste Reaktion. Zunächst muss gesagt werden, dass Sie möglichst schnell gegen die Kündigung im Arbeitsrecht angehen müssen. Wenn sie nicht innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben, sind sie mit Ihren Rechten ausgeschlossen, das heißt, Sie können nicht mehr gegen die Kündigung vorgehen. Daher sollten Sie sich rechtzeitig durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. In diesem Zusammenhang stellen sich oft Fragen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Zum Beispiel die Frage, ob die Kündigung im Arbeitsrecht schriftlich erfolgen muss. Diese Frage ist zunächst zu bejahen. Des Weiteren muss auch eine Person kündigen, die hierzu befugt ist. Auch ist eine Kündigung während einer Krankheitszeit nicht zwingend unwirksam und sie muss auch nicht zwingend eine Begründung enthalten.
Wenn eine Kündigung die geltende Kündigungsfrist nicht beachtet, dann gilt grundsätzlich die tatsächliche Kündigungsfrist.
Manchmal bietet sich auch die Möglichkeit an, die Kündigung wegen fehlendem Vollmachtsnachweises zurückzuweisen.Insofern sei dringend angeraten, die Kündigung unverzüglich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu besprechen.
Dieser wird häufig das Kündigungsschreiben, den Arbeitsvertrag und
die letzte Lohnabrechnung benötigen.
Weiter stellt sich die Frage der Kostentragung im Arbeitsrecht. Dabei sind die außergerichtlichen Kosten und die Kosten der 1. Instanz vor Gericht für den Rechtsanwalt von der jeweiligen Partei zu tragen, ob sie obsiegt oder verliert. Wenn die Partei nur
über geringes Vermögen und keine Rechtsschutzversicherung verfügt,
besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe, bzw. Beratungskostenhilfe zu beantragen. Wenn Sie weitergehende Information wünschen, dann sollten Sie sich durch einen Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Moers, direkt gegenüber dem Amtsgericht in Moers gelegen. Über 30 Jahre juristische Erfahrung. Kanzlei im Herzen von Moers. Arbeitsrechtskanzlei u.a. für Kündigungsschutzklagen.
Sie können diese Pressemitteilung ? auch in geänderter oder gekürzter Form ? mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden
Haagstr. 10, 47441 Moers
Datum: 27.10.2013 - 02:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 969360
Anzahl Zeichen: 2391
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: A.A. Unger
Stadt:
Moers
Telefon: 02841/3911929
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 725 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Erst die Kündigung- was nun?!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Anwaltskanzlei Dr. Unger (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Manchmal kommt sie überraschend, teilweise kann man mit ihr rechnen. Es geht um die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Nun gilt es zügig das Richtige zu tun. Zunächst ist eine Meldung bei der Agentur für Arbeit erforderlich. Betroffene sollten sich so bald wie möglich, spätestens jedoch
Wer die Wahl hat, hat die Qual- den richtigen Rechtsanwalt zu finden ist nicht immer einfach ...
Früher klagten die Menschen ihr Leid noch dem Pfarrer, heute wird dieser Teil immer häufiger vom Rechtsanwalt übernommen, indem er der Ansprechpartner auch für persönliche Sorgen und Nöte wird. Wir leben in einer durch Regeln geprägten Welt. Der Gesetzgeber ist bemüht, die verschiedensten
Fristlose Kündigung wegen Meinungsäußerung auf Facebook unwirksam ...
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Judikat vom 31.07.2014 Az.: 2 AZR 505/13 die von einem Arbeitgeber ausgesprochene fristlose Kündigung seines Arbeitnehmers wegen einer vermeintlich geschäftsschädigenden Äußerung auf "Facebook" für unwirksam gehalten. Dem lag folg
Weitere Mitteilungen von Anwaltskanzlei Dr. Unger
Gründung des Leasingnehmer Schutzbund e.V. ...
Der Sturm der zurückliegenden Banken- und Wirtschaftskrise hat in der Leasinglandschaft eine tiefe Schneise hinterlassen. Viele Banken, die das Geschäft der Leasinggesellschaften traditionell finanziert hatten, haben sich aus diesem Geschäftsfeld zurückgezogen. Zusätzlich erschweren aufsichtsre
Die Rechtsschutzunion Schaden GmbH (Alte Leipziger) erleidet zum wiederholten Male Prozessschlappe. ...
Aus Schaden wird man gewöhnlich klug, nicht jedoch die Rechtsschutzunion Schaden GmbH mit Sitz in München. Zum wiederholten Male müssen Versicherungsnehmer, so wie im vorliegenden Fall, zunächst gegen die eigene Rechtsschutzversicherung massiv vorgehen und einen Deckungsprozess sowie ein Regress
Keine zeitliche Begrenzung von Abgrenzungsvereinbarungen ? Markenrecht ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In einem Fall den das Landgericht (LG) Braunschweig zu entscheiden hatte (Az.: 9 O 2637/12), ging es um eine Verein
Lloyd Fonds LF 61 MS Commander offenbar in der Insolvenz ? Kapitalmarktrecht ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nicht zum ersten Mal ist ein Lloyd Schiffsfonds scheinbar ein Opfer der anhaltenden Krise in der Handelsschifffahrt




