Menschenrechtsinstitut empfiehlt NSA-Untersuchungsausschuss
"Schutz des Kommunikationsgeheimnisses und der Privatsphäre muss gewahrt bleiben"
ID: 969377
dem neu gewählten Bundestag nachdrücklich, einen
Untersuchungsausschuss zu den NSA-Aktivitäten einzusetzen, um
aufzuklären, ob deutsche Behörden hinreichenden Schutz des Telefon-
und Internetverkehr in und aus Deutschland sicherstellen. Dies sollte
bereits in einem Koalitionsvertrag verankert werden.
Dazu erklärt die Direktorin des Instituts, Beate Rudolf: "In den
vergangenen Monaten haben Berichte über das millionenfache Abgreifen
von Internetkommunikation und das Abhören von Telefonaten durch die
Nationale Sicherheitsagentur der USA (NSA) und das britische
Government Communications Headquarter (GCHQ) deutlich gemacht, dass
das Kommunikationsgeheimnis und der Schutz der Privatsphäre
Menschenrechte, die für eine demokratische Gesellschaft grundlegend
sind missachtet wurden. Die von den USA und dem Vereinigten
Königreich bislang vorgebrachte Begründung, diese Maßnahmen dienten
der Terrorismusbekämpfung, vermag nicht zu überzeugen. Das zeigt sich
nicht zuletzt darin, dass unbestritten Regierungen bis hin zur
deutschen Bundeskanzlerin, internationale Organisationen und
diplomatische Missionen Ziele von Abhörmaßnahmen waren. Der Umfang
der Ausspähaktionen und die Reichweite der Zusammenarbeit der
deutschen Behörden mit der NSA und dem GCHQ bedürfen dringend der
Aufklärung.
Denn Regierung und Parlament sind menschenrechtlich verpflichtet,
den Schutz des Kommunikationsgeheimnisses und der Privatsphäre für
alle Menschen in Deutschland zu sichern. Telefonate per Festnetz,
Handy oder Skype ebenso wie E-Mails und anderer Datenaustausch sind
geschützt. Artikel 10 Grundgesetz, Artikel 8 der Europäischen
Menschenrechtskonvention und Artikel 17 des UN-Paktes über
bürgerliche und politische Rechte, der auch für die USA gilt,
erlauben lediglich unter sehr engen Voraussetzungen Zugriffe auf
Kommunikation und Daten. Das verdachtslose Abgreifen und Speichern
kann daher nicht pauschal mit Terrorismusabwehr oder Strafverfolgung
gerechtfertigt werden. Vielmehr müssen die Eingriffsvoraussetzungen
klar und verhältnismäßig sein und ein hinreichender Datenschutz
bestehen, einschließlich wirksamer parlamentarischer und
gerichtlicher Kontrolle.
Es ist daher die Pflicht des Deutschen Bundestags zu klären, unter
welchen Voraussetzungen und Bedingungen fremde Nachrichtendienste,
mit denen Deutschland kooperiert, auf Kommunikation von Menschen in
Deutschland zugreifen und ob deutsche Behörden hiergegen wirksame
Maßnahmen ergriffen haben. Ein Untersuchungsausschuss mit seinen
speziellen Befugnissen bietet die Chance umfassender Aufklärung und
der Entwicklung von Handlungsempfehlungen, die sich an den
Menschenrechten auf Privatsphäre und Datenschutz orientieren. Dabei
würde die Glaubwürdigkeit eines solchen Ausschusses gegenüber
internationalen Partnern deutlich gewinnen, wenn auch untersucht
würde, inwiefern deutsche Dienste diese Menschenrechte in
Drittstaaten respektieren.
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14 * Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
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Datum: 27.10.2013 - 04:00 Uhr
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