fairvesta-Gruppe erwirkt Ordnungsstrafe gegen BSZ wegen rechtsverletzender Werbung
ID: 970683
Rechtsanwalt Philipp von Mettenheim vertritt die fairvesta-Gruppe in presserechtlichen Angelegenheiten. Bereits 2008 hatte er für die fairvesta-Gruppe rechtsverletzende Werbung des BSZ gerichtlich verbieten lassen. Dem BSZ war untersagt worden, mit der Werbeaussage "Betroffene können sich der BSZ®e.V. Anlegerschutzgemeinschaft "fairvesta" anschließen" den falschen Eindruck zu erwecken, es existiere eine Anlegerschutzgemeinschaft, in der Anleger der fairvesta-Gruppe Mitglied seien. Das Landgericht Hamburg sah es nun als erwiesen an, dass der BSZ schuldhaft gegen dieses Verbot verstoßen hat, und verhängte eine Ordnungsstrafe gegen den BSZ.
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 29.10.2013 - 10:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 970683
Anzahl Zeichen: 895
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Tübingen
Kategorie:
Finanzwesen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 265 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"fairvesta-Gruppe erwirkt Ordnungsstrafe gegen BSZ wegen rechtsverletzender Werbung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
fairvesta Group AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).