"Care-Energy" widerspricht Presseerklärung der Netz Leipzig GmbH / "Care-Energy"

"Care-Energy" widerspricht Presseerklärung der Netz Leipzig GmbH / "Care-Energy"-Kunden weiter in der Versorgung durch das Unternehmen / Neuer Netznutzungsvertrag wird eingereicht

ID: 971494
(ots) - "Care-Energy versorgt alle seine Kunden im Bereich
Leipzig wie im Rest des Bundesgebietes weiter. Auch ab dem 1.
November 2013 werden alle "Care-Energy" Kunden weiter von uns
versorgt. Alle anderen Informationen sind falsch." erläuterte Martin
Kristek, Geschäftsführer und Inhaber der mk-group ("Care-Energy").
"Kein Kunde geht zum 1. November in die Grundversorgung. Wir reichen
heute einen neuen Vertrag bei der Netz Leipzig GmbH ein, den diese
annehmen muss. Hierzu ist sie gemäß §20 Energiewirtschaftsgesetz
verpflichtet. Die Netznutzung für den November ist wie immer
fristgerecht im Vorfeld bezahlt. Die Belieferung unserer Kunden geht
wie gewohnt weiter."

Hintergründe und Fakten:

- Der alte sog. Lieferantenrahmenvertrag für UPG United Power &
Gas ("Care-Energy") endet am 31. Oktober 2013 um 23.59 Uhr.
Unmittelbar danach tritt ein neuer Lieferantenrahmenvertrag ab
dem 1. November 2013 0.00 Uhr zwischen United Power & Gas
("Care-Energy") und der Netz Leipzig GmbH in Kraft.

- Die Netz Leipzig GmbH ist gemäß §20 Energiewirtschaftsgesetz
verpflichtet den von der United Power & Gas ("Care-Energy")
eingereichten neuen Vertrag anzunehmen ("Kontrahierungszwang"),
zumal die Netznutzung für den November 2013 durch UPG United
Power & Gas ("Care-Energy") bereits vollständig bezahlt ist.

- "Care-Energy" versorgt seine Kunden also wie bisher durchgängig
weiter. Kein Kunde von "Care-Energy" befand sich durch die
Kündigungen von Netz Leipzig GmbH zu irgendeinem Zeitpunkt in
der Grundversorgung oder wird in die Grundversorgung fallen.

- UPG United Power & Gas ("Care-Energy") ist allen Verpflichtungen
zur Zahlungen von Netznutzungsentgelten an die Netz Leipzig GmbH
stets vollständig nachgekommen. Die Netznutzung wurde immer vor


Beginn der Netznutzung bezahlt, dies gilt insbesondere für den
Oktober 2013 und den bevorstehenden November 2013.

- Das Landgericht hat die gegen die Netz Leipzig GmbH ergangene
einstweilige Verfügung zur Netznutzung durch "Care-Energy" im
Oktober und damit die Rechtsposition von "Care-Energy" und nicht
von Netz Leipzig GmbH bestätigt. Die Netz Leipzig GmbH hatte den
Vertrag bereits deutlich früher kündigen wollen, das Landgericht
hat bestätigt, dass diese Kündigung zum damaligen Zeitpunkt
rechtswidrig war. Die Kündigung zum 31. Oktober 2013 ist formal
korrekt, hat aber leine Auswirkungen wegen des unmittelbar
einsetzenden neuen Lieferantenrahmenvertrags.

- Kunden im Netzgebiet Leipzig, die in den kommenden Tagen Post
von der Netz Leipzig GmbH und dem Grundversorger bekommen,
können diese Schreiben, wie bisher, ignorieren. Sie haben keine
Rechtswirkung und die Kunden befinden sich nicht in der
Grundversorgung, sondern in der Versorgung durch "Care-Energy".

- Die von Netz Leipzig GmbH vorgenommene fristgerechte Kündigung
hat keine Auswirkungen, denn unmittelbar nach Ende des alten
Lieferantenrahmenvertrags tritt der neue
Lieferantenrahmenvertrag mit UPG United Power & Gas
("Care-Energy"), den die Netz Leipzig GmbH akzeptieren muss, in
Kraft.



Pressekontakt:
Marc März
Leiter Public Affairs

T.: +49 40 41431485 80
M.: +49 151 42260332
F.: +49 40 41431485 89

Marc.Maerz@Care-Energy.de
www.care-energy.de

Dessauer Straße 2-4
20457 Hamburg

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Datum: 30.10.2013 - 11:13 Uhr
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