Wölbern Invest: Nach Insolvenz wird die Luft dünn für geschädigte Investoren
KWAG-Rechtsanwälte: Schadenersatzansprüche gegen Banken und Sparkassen wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen
"Nach den vermutlich kriminellen Machenschaften bei der S&K-Gruppe wird die Beteiligungsbranche in Deutschland innerhalb von nur wenigen Monaten offenbar durch einen weiteren Betrugsskandal belastet", sagt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Nach den derzeitigen Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden seien weit mehr als 100 Millionen Euro zweckentfremdet und somit den Investoren in unterschiedlichen Wölbern-Fonds vorenthalten worden.
Da bei Weitem noch nicht alle Fakten bekannt sind, lässt sich der finanzielle Schaden für Anleger nur schätzen. "Wir vermuten, dass Hunderte Fonds-Investoren betroffen sind, vielleicht sogar mehr. Der finanzielle Schaden dürfte im hohen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich liegen, vielleicht sogar höher", befürchtet Fachanwalt Ahrens. Nicht wenigen Investoren in Wölbern-Fonds drohe sogar der Totalverlust ihres Kapitaleinsatzes, ist Ahrens überzeugt.
Problematisch für betroffene Investoren ist, dass mit der Insolvenz des verantwortlichen Fondsanbieters Wölbern Invest im Hinblick auf Schadenersatzleistungen ein möglicher Anspruchsgegner praktisch nicht mehr existiert. "Wir rechnen nicht damit, dass die Insolvenzmasse ausreicht, um auch nur einen Bruchteil der berechtigten finanziellen Forderungen geschädigter Investoren zu befriedigen", erklärt KWAG-Partner Ahrens.
Dennoch haben Fondsinvestoren gute Chancen, Vermögenseinbußen zu vermeiden oder zu begrenzen. Ein ausgezeichneter Hebel dazu bietet die Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Vertrieb der betreffenden Wölbern-Fonds wegen fehlerhafter Anlageberatung. "Nach unseren Erkenntnissen haben insbesondere die Sparkassen Wölbern-Fonds, teilweise sehr aggressiv, ihren Kunden verkauft", sagt Fachanwalt Jan-Henning Ahrens. Dabei sei den Anlegern gegenüber oft der Erhalt von Rückvergütungen, so genannten Kick-backs, für die erfolgreiche Vermittlung von Fondsanteilen verschwiegen worden.
Dies ist nach höchst-richterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht statthaft und erfüllt somit den Tatbestand der fehlerhaften Anlageberatung. "Bei nachweislich fehlerhafter Anlageberatung kann die vormalige Fondsbeteiligung zulasten der Bank oder Sparkasse und ohne Vermögenseinbußen für den Anleger rückabgewickelt werden", erklärt Ahrens.
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Datum: 30.10.2013 - 13:40 Uhr
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