Urteil gegen die Flatrate-Drosselung der Deutschen Telekom
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Kunden sollten sich nicht zu früh freuen
Die klagende Verbraucherzentrale NRW bemängelte insbesondere, dass die Telekom-Tarife als "Internet-Flatrate" und unter Angabe der "bis zu"-Maximalgeschwindigkeit beworben werden. Die nachträgliche Drosselung per Klausel-Hintertür stelle daher eine "unangemessene Benachteiligung" dar. "Das aktuelle Urteil verbietet lediglich, dass ein Tarif mit dem Begriff "Flatrate" gedrosselt wird. Sollte sich die Telekom dazu entscheiden, die Tarife anders zu benennen, dürfte sie diese auch wieder drosseln", sagt Tarifexperte Kuch.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Telekom kündigte jedoch schon eine genaue Prüfung und eine voraussichtliche Berufung an. "Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist davon auszugehen, dass auch gegen andere Anbieter gerichtlich vorgegangen wird, die derartige Klauseln in ihren AGB stehen haben", so Kuch abschließend.
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Datum: 30.10.2013 - 13:46 Uhr
Sprache: Deutsch
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