Ministerin Kuppe bringt Patenschafts-Urkunden für Drillingsfamilie
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Ministerin Kuppe bringt Patenschafts-Urkunden für Drillingsfamilie
Damit hat der Ministerpräsident zum 19. Mail auf Antrag der Familie eine Patenschaft für Drillinge übernommen.
Die Ehrenpatenschaften des Ministerpräsidenten bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) kann beim Landesverwaltungsamt beantragt werden. Antragsberechtigt sind die leiblichen Eltern oder allein erziehende leibliche Elternteile der Mehrlinge, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und bei denen die Kinder leben. Der Antrag kann auch rückwirkend innerhalb eines Jahres nach der Geburt der Mehrlinge gestellt werden. Pro Kind gibt es eine einmalige, einkommensunabhängige Zuwendung von 1.400 Euro.
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Datum: 22.06.2009 - 13:41 Uhr
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