Pflicht des Leasinggebers zum Schadensersatz bei fehlender Aufklärung über Rügeobliegenheit ? Lea

Pflicht des Leasinggebers zum Schadensersatz bei fehlender Aufklärung über Rügeobliegenheit ? Leasingrecht

ID: 972936

Ein Leasinggeber macht sich gegenüber einem Leasingnehmer unter Umständen dann schadensersatzpflichtig, wenn er diesen bei abgetretenen Mängelgewähransprüchen nicht auf die Rügeobliegenheit gegenüber



GRP Rainer LLPGRP Rainer LLP

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 27.03.2013 (Az.: 25 U 59/12) hat das Kammergericht (KG) Berlin entschieden, dass ein Leasinggeber sich gegenüber einem Leasingnehmer unter Umständen dann schadensersatzpflichtig machen soll, wenn er diesen bei abgetretenen Mängelgewähransprüchen nicht auf die Rügeobliegenheit gegenüber dem Lieferanten hingewiesen habe. Für den Fall, dass in Leasingverträgen, die für den Leasingnehmer kein Handelsgeschäft sind, die mietvertragliche Haftung des Leasinggebers ausgeschlossen und der Leasingnehmer auf die Geltendmachung von kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen gegen den Lieferanten verwiesen werde, habe der Leasinggeber dafür Sorge tragen, dass die Rügeobliegenheit gegenüber dem Lieferanten ausgeschlossen werde. Ansonsten müsse er den Leasingnehmer zumindest wirksam über die Rügeobliegenheit unterrichten.

Unter Leasing ist eine Vertragsform zu verstehen, bei welcher ein Leasinggeber eine Sache beschafft und vollständig finanziert. Dem Leasingnehmer wird das Leasingobjekt dann regelmäßig gegen Zahlung eines kleineren monatlichen Betrages zur selbständigen Nutzung zur Verfügung gestellt. Man spricht insofern von einer entgeltlichen Gebrauchsüberlassung.

Neben der Nähe zum Mietrecht, unterscheidet sich ein Leasingvertrag von einem Mietvertrag insbesondere dadurch, dass neben der Nutzungsüberlassung auch die vertraglich vereinbarten Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie Gewährleistungsansprüche auf den Leasingnehmer übertragen werden.

Bei der Übertragung von Gewährleistungsansprüchen ist insbesondere auch die Rügeobliegenheit gegenüber dem Lieferanten zu berücksichtigen.

Aufgrund der vielen Vorteile die das Leasing aber mit sich bringt (z.B. Schonung der eigenen Liquidität) und der Tatsache, dass es für zahlreiche Wirtschaftsgüter in unterschiedlichsten Ausprägungen (z.B. Finanzierungsleasing) in Betracht kommt, handelt es sich um eine Vertragsform, die sich im Aufwind befindet.



Grund genug schon vor dem Abschluss eines Leasingvertrages sowohl bei der Ausgestaltung als auch bei der Überprüfung eines angebotenen Vertrages kompetente Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ein im Leasingrecht versierter Rechtsanwalt hilft dabei, Verträge von vornherein so zu gestalten, dass diese einer späteren gerichtlichen Überprüfung standhalten.

http://www.grprainer.com/Leasingrecht.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Rückzahlung für Gas- und Stromkunden Fristablauf bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ? Kapitalmarktrecht
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 01.11.2013 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 972936
Anzahl Zeichen: 2802

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 361 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Pflicht des Leasinggebers zum Schadensersatz bei fehlender Aufklärung über Rügeobliegenheit ? Leasingrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z