Die Debeka klärt mögliche Verstöße gegen den Datenschutz und leitet interne und externe Prüfungen ein
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Die Debeka klärt mögliche Verstöße gegen den Datenschutz und leitet interne und externe Prüfungen ein
Diese Verfahren überprüfen, ob die gegenwärtige Vorgehensweise der Debeka angemessen ist. Die internen Prozesse werden bisher durch die interne Revision überprüft. Sie untersucht regelmäßig, ob alle Geschäftsstellen in sämtlichen Aspekten entsprechend der Richtlinien der Debeka handeln. Diese Richtlinien beinhalten seit 1978 auch Datenschutzvorgaben, die bis heute regelmäßig überarbeitet werden. In der Fortführung dieser Richtlinien verpflichtet die Debeka ihre Mitarbeiter seit 1997 per Unterschrift dazu, bei Amtsträgern die Regelungen der jeweiligen Behörden zu beachten. Die aktuelle Betriebsvereinbarung, die zum 31. Oktober 2013 in Kraft getreten ist, hat die Debeka in den letzten zwölf Monaten zusammen mit Gesamtbetriebsrat, Compliance-Beauftragten und Datenschutzbeauftragten entwickelt. Sie ist eine Weiterentwicklung der Richtlinie von 2010. Die Verhaltensrichtlinie umfasst die Themen Datenschutz, IT-Sicherheit, Nichtdiskriminierung sowie konkretere und umfangreichere Richtlinien zum allgemeinen Verhalten. Die Debeka ist als einzige Versicherung mit ausschließlich fest angestellten Vertriebsmitarbeitern in der Lage, diesen durch eine Betriebsvereinbarung rechtlich bindende Vorgaben zu machen.
Zusätzlicher Hinweis für Journalisten:
Wir bitten Sie, uns Ihre Fragen schriftlich bzw. per E-Mail zu übermitteln. Wir werden jede Frage prüfen, ob und gegebenenfalls wie sie beantwortet werden kann. Dies gilt trotz des Umstands, dass eine externe und interne Prüfung eingeleitet worden ist und deshalb möglicherweise etwaige Fragen erst nach Abschluss dieser Prüfung beantwortet werden können.
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www.debeka.de
Datum: 04.11.2013 - 17:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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Telefon: 0261/4981122
Kategorie:
Finanzwesen
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