fairvesta Group AG: fairvesta erhebt Klage gegen die Kanzlei Nieding + Barth - Ordnungsgeldantrag ge

fairvesta Group AG: fairvesta erhebt Klage gegen die Kanzlei Nieding + Barth - Ordnungsgeldantrag gegen die PIA ProtectInvestAlliance Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und die Rechtsanwälte Klaus Nieding und Andreas W. Tilp????

ID: 974250
(firmenpresse) - (DGAP-Media / 04.11.2013 / 17:54)

Am 14. Oktober 2013 veröffentlichte die WirtschaftsWoche einen Artikel mit
derÜberschrift 'Beim Fondsanbieter fairvesta sieht es düster aus'. Die
fairvesta-Gruppe hat bereits in einer eigenen Stellungnahme detailliert
sämtliche Vorwürfe und Kritikpunkte aus dem fraglichen Artikel aufgegriffen
und Stellung genommen.

Die Kanzlei Nieding + Barth, bzw. die auf einem Zusammenschluss der
Kanzleien Nieding + Barth und Tilp Rechtsanwälte beruhende PIA
ProtectInvestAlliance Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hatte daraufhin auf
verschiedenen Domains mit rechtswidrigenÄußerungen Mandantenakquise
betreiben wollen. Die Anwälte stellten sich dabei als Anlegerschutzanwälte
dar und forderten die Besucher ihrer Internetpräsenz aktiv auf, gegen
angebliche Rechtsverletzungen der fairvesta vorzugehen. Damit erweckten sie
insbesondere den unzutreffenden Eindruck, als gebe es bereits
'Schadensfälle', obwohl bisher kein einziger solcher Fall bekannt geworden
ist.

Die fairvesta Holding AG hat heuteüber die Kanzlei Lampmann, Haberkamm&Rosenbaum (LHR) eine Schadensersatzklage gegen die Kanzlei Nieding + Barth
beim Landgericht Frankfurt eingereicht. Geltend gemacht wird ein erster
kleiner bezifferbarer Teil des geschuldeten Schadensersatzes bzw. die
Vertragsstrafe wegen rechtswidriger Berichterstattungüber die
fairvesta-Gruppe in Höhe von rund 54.000 Euro. Zusätzliche Schritte werden
folgen, sobald weitere Schadensposten beziffert werden können.

Darüber hinaus wird auch das Vorgehen gegen die PIA ProtectInvestAlliance
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und deren Geschäftsführer Rechtsanwalt Klaus
Nieding und Rechtsanwalt Andreas W. Tilp konsequent fortgesetzt. Aufgrund
zahlreicher Verstöße gegen die vom Landgericht Düsseldorf antragsgemäßerlassene einstweilige Verfügung hat die fairvesta Holding AG am heutigen


Tag beim Landgericht durch die Kanzlei LHR den Antrag stellen lassen, den
Antragsgegnern ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro aufzuerlegen.


Ende der Pressemitteilung

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Emittent/Herausgeber: fairvesta Group AG
Schlagwort(e): Unternehmen

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237756 04.11.2013
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 - Kommentar von Stefan Schulte
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Datum: 04.11.2013 - 17:54 Uhr
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