Anleger des SEB Immoinvest sollten nicht voreilig handeln - Kapitalmarktrecht
ID: 974386
Anleger des SEB Immoinvest sollten nicht voreilig handeln - Kapitalmarktrecht
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/SEB-Immoinvest.html Im Rahmen der Liquidation des offenen Immobilienfonds "SEB Immoinvest" erfolgte eine Ausschüttung, die bei den betroffenen Anlegern nicht unbedingt für Freude gesorgt haben soll.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im Sommer 2012 sind bereits Ausschüttungen an die Anleger geflossen. Nun sollen die Anleger jedoch enttäuscht worden sein, da die neuste Ausschüttung sehr niedrig gewesen sein soll. Der "SEB Immoinvest" wird bereits seit Mai 2012 liquidiert. Die Schließung des Fonds ist schon zwei Jahre zuvor erfolgt.
Bislang ist die weitere Entwicklung des Fonds nicht klar auszumachen. Die endgültige Abwicklung soll wohl bis zum 30.04.2017 durchgeführt werden. Eigentlich sollten währenddessen Ausschüttungen an die Anleger erfolgen, doch stattdessen sollen Anleger des Fonds "SEB ImmoInvest" nun vermehrt Kaufangebote per Post für ihre Anteile erhalten. Angeboten wurde bei Zustandekommen der Vereinbarung ein Preis in Höhe von 26,00 Euro pro Anteil.
Doch Anleger sollten sich solche eine Angebotsannahme gut überlegen, denn ihnen könnten möglicherweise noch weitere Ansprüche zustehen. Ein solches Angebot sollte also nicht bedenkenlos angenommen werden. Es könnten sich nämlich Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung ergeben. Entscheidend ist, dass Anleger überprüfen lassen, ob sie solche Schadensersatzansprüche durch die Annahme eines Kaufangebotes eventuell verlieren könnten.
Betroffenen Anleger ist indes zu raten, einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Banken oder Vermittler des SEB Immoinvest sollen den Fonds teilweise als äußerst sichere Anlage mit jederzeitiger Verfügbarkeit des Kapitals gegenüber den Anlegern vorgestellt haben. Unter Umständen kann hierin eine Falschberatung des Beraters gesehen werden. Eine fehlerhafte Anlageberatung kann unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatzansprüche der Anleger begründen.
Oftmals haben Banken in den Beratungsgesprächen nicht über die ihnen zufließenden Rückvergütungen (sog. "Kick-Backs") aufgeklärt, obwohl sie hierzu verpflichtet gewesen sein können. Sollten Rückvergütungen und Provisionszahlungen den Anlegern nicht offen gelegt worden sein, kann in diesem Verschweigen ein weiterer Ansatzpunkt für eine Schadenersatzhaftung der Bank liegen.
Betroffene Anleger, denen die Risiken ihrer Fondsbeteiligung nicht richtig dargestellt worden sind und sich darüber hinaus schlecht beraten fühlen, sollten einen qualifizierten Rechtsrat einholen. Ein Rechtsanwalt kann ihre Anlage umfassend prüfen und mögliche Ansprüche für Sie durchsetzen.
http://www.grprainer.com/SEB-Immoinvest.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com
Datum: 05.11.2013 - 08:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 974386
Anzahl Zeichen: 2983
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: 0221-2722750
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 758 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Anleger des SEB Immoinvest sollten nicht voreilig handeln - Kapitalmarktrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
Sammelauskunftsersuchen trotz privatrechtlich vereinbarter Geheimhaltung - Steuerstrafrecht ...
http://www.grprainer.com/Steuerstrafrecht.html Besteht eine privatrechtliche Vereinbarung zur Geheimhaltung steuerlicher Daten, so muss dem Auskunftsbegehren der Finanzämter trotzdem nachgekommen werden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Fr
Stuttgarter Zeitung: Theater und Ministerin fürchten um Kunstfreiheit ...
Die Staatstheater in Stuttgart und Karlsruhe laufen nach einem Bericht der "Stuttgarter Zeitung" (Dienstag) Sturm gegen Überlegungen der SPD in der grün-roten Koalition, dem künstlerischen Personal mehr Mitsprache einzuräumen. Dies würde einen "massiven Eingriff" in die v
Rheinische Post: Essener Entsorger-Skandal: Staatsanwaltschaft weitet Ermittlungen aus ...
Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen im Skandal um die Entsorgungsbetriebe Essen (EBE) ausgeweitet. "Wir ermitteln jetzt auch gegen den ehemaligen Essener SPD-Ratsherren Harald Hoppensack wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Untreue", sagte eine Sprecherin der Essener Staatsanwa
Rheinische Post: Schwarz-Rot will Freihandelsabkommen mit USA vorantreiben ...
Entgegen anderslautender Äußerungen aus der SPD und der CSU im Zuge der NSA-Affäre will die mögliche große Koalition das geplante Freihandelsabkommen mit den USA weiter forcieren. "Die angestrebte Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) ist entschlossen voranzutre




