Die Energiesparverordnung - Was ist neu und was bleibt?
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bleibt?
Ein schlecht gedämmtes Haus belastet nicht nur die Geldbörse,
sondern auch die Umwelt. Deshalb hat die Bundesregierung mit der
Energieeinsparverordnung Standards zum Energie sparen gesetzt. Im
Herbst 2013 wurde die jüngste Novelle der Verordnung verabschiedet.
Von den Neuerungen sind in erster Linie diejenigen betroffen, die ab
2016 ein Haus bauen wollen. Immonet hat die wichtigsten Fakten für
Sie zusammengefasst.
Die Energiesparverordnung gilt für alle Gebäude, die beheizt oder
klimatisiert werden. Sie legt die Anforderungen an den
Wärmedämmstandard und die Anlagentechnik fest. Als Bezugsgröße dient
die Primärenergiebilanz. Diese wird in einem komplizierten Verfahren
aus verschiedenen Faktoren errechnet. Das Ziel: Je weniger Energie
gebraucht wird, umso besser. Dabei ist nicht nur entscheidend, wie
viel Energie ins Haus geliefert, sondern auch welcher Energieträger
verwendet wird.
Wer ein neues Haus bauen will, muss sich an die in der EnEV
festgeschriebenen Richtlinien halten. Ein neues Wohngebäude, das die
derzeit noch geltenden Mindeststandards der EnEV 2009 gerade noch
einhält, benötigt zur Beheizung rund 60 bis 70 Kilowattstunden pro
Quadratmeter und Jahr - das entspricht bei einem Einfamilienhaus
jährlich rund 750 Liter Öl. Die Anforderungen an Neubauten ab dem 1.
Januar 2016 haben sich so verändert, dass durchschnittlich noch
einmal rund 25 Prozent des Primärenegeriebedarfs eingespart werden
soll. Der Bedarf an Wärme soll durch Gebäudedämmung zusätzlich noch
mal um 20 Prozent gegenüber der jetzigen Regelung gesenkt werden. Die
Anhebung der Neubauanforderungen ist ein Zwischenschritt hin zum
sogenannten Niedrigstenergiegebäudestandard der Europäischen Union.
Dieser soll spätestens ab 2021 gelten. Dann müssen nach europäischen
Vorgaben alle Neubauten nach dem Standard für Niedrigstenergiegebäude
errichtet werden.
Derzeit gilt die EnEV, die im Oktober 2009 in Kraft getreten ist.
Die im Herbst 2013 beschlossene Regelung wird im Frühjahr 2014 in
Kraft treten, die festgehaltenen Regelungen für Neubauten greifen
jedoch erst ab dem Beginn des Jahres 2016. Für Häuslebauer
entscheidend ist übrigens immer der Zeitpunkt, wann der Bauantrag bei
den Behörden eingereicht wurde.
Die Regelungen für bereits bestehende Gebäude sind komplizierter.
Nicht zuletzt wegen der hohen Sanierungskosten zeigt sich der
Gesetzgeber kulanter. So müssen Ein- oder Zweifamilienhausbesitzer,
die im Eigenheim wohnen, auch nach der EnEV von 2014 nicht
nachrüsten. Wer allerdings ein bestehendes Haus erwirbt, sollte einen
Blick in den Energiesparpass und die EnEV werfen: Verpflichtend
nachgerüstet werden muss etwa, wenn Heizungs- oder Warmwasserrohre
durch unbeheizte Räume führen. Außerdem müssen oberste Geschossdecken
gedämmt sein. Auch wer in seinem neu erworbenen Eigenheim mit Öl oder
Gas heizt, muss die Heizung austauschen. Und an diesem Punkt hat der
Gesetzgeber auch die einzige Verschärfung der EnEV für bestehende
Häuser beschlossen: Voraussichtlich ab Mai 2014 müssen Heizkessel,
die vor 1985 eingebaut wurden, beziehungsweise älter als 30 Jahre
sind, ausgetauscht werden. Ausnahmen bilden wiederum
Niedertemperatur- und Brennwertkessel, die einen besonders hohen
Wirkungsgrad haben. Eigenheimbesitzer haben nach dem Kauf zwei Jahre
Zeit für die Arbeiten.
Die Regelungen der EnEV gelten auch bei Altbauten, die nicht den
Besitzer wechseln. Und zwar immer dann, wenn die Gebäude ohnehin
modernisiert werden. Wer also zum Beispiel Putz oder Fenster erneuern
will, muss sich an die Vorgaben der EnEV halten. Einige Beispiele:
Ausgetauschte Fenster müssen eine heute ohnehin übliche
Zweischeiben-Wärmeschutz-Verglasung haben. Bei Außenwänden wird eine
mindestens zwölf Zentimeter starke Dämmung verlangt. Auch hier gibt
es Ausnahmen: Wer sein Gebäude lediglich streicht, ist zu keinen
weiteren Maßnahmen verpflichtet. Und wenn weniger als zehn Prozent
der Fenster oder der Außenflächen modernisiert werden, greift die
Regelung ebenfalls nicht. Die neue Lösung darf aber auch keine
schlechteren Ergebnisse bringen als das bisherige Fenster.
Verstöße gegen die Verordnung werden mit Bußgeldern bestraft. Nun
hat der Gesetzgeber auch stärkere Kontrollen beschlossen. Aber: Es
lohnt sich für Besitzer von Häusern in Energieeffizienz zu
investieren und dabei auch die Vorgaben zu übertreffen. Zum einen
weil dies Geld spart, zum anderen weil die gesetzlichen Vorgaben auch
in Zukunft wohl regelmäßig überarbeitet werden.
Immobilieneigentümer, die ihr Haus oder einen Teil verkaufen oder
vermieten möchten, müssen Interessenten über den Energiebedarf des
Gebäudes aufklären. Ab Frühjahr 2014 gilt: Energieausweise sind bei
der Besichtigung der Immobilie vorzuzeigen und müssen beim Kauf an
den neuen Besitzer beziehungsweise Mieter eventuell in Kopie
übergeben werden. Dafür müssen sich die Hauseigentümer von
fachkundigen Stellen einen Energiesparausweis ausstellen lassen.
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Datum: 08.11.2013 - 11:00 Uhr
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