Unberechtigte Veröffentlichung von Fotos begründet Anspruch auf fiktive Lizenzgebühr - Urheberrec

Unberechtigte Veröffentlichung von Fotos begründet Anspruch auf fiktive Lizenzgebühr - Urheberrecht

ID: 978050

Unberechtigte Veröffentlichung von Fotos begründet Anspruch auf fiktive Lizenzgebühr - Urheberrecht



GRP Rainer LLPGRP Rainer LLP

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Fotorecht.html Werden Fotos zu Werbezwecken unberechtigt veröffentlicht, liegt hierin eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Den abgebildeten Personen steht dann ein Anspruch auf Zahlung einer Lizenzgebühr zu.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: So entschied das Landgericht (LG) Hamburg in einem Streit zwischen einem Unternehmen und einem Hochzeitspaar (Az.: 324 O 690/09). Das Paar heiratete in einem Gastronomiebetrieb und ließ von der Trauung und der Feier professionelle Fotos anfertigen. Die Inhaberin des Betriebs nutzte einige dieser Fotos zu Werbezwecken in einer Zeitschrift ohne vorher das Einverständnis des Ehepaars eingeholt zu haben. Daraufhin erhob das Ehepaar Klage wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts und verlangte die Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr.

In ihrem Urteil folgten die Hamburger Richter dem Vortrag der Kläger. Durch die unberechtigte Veröffentlichung der Fotos zu Werbezwecken habe die Beklagte das Recht am eigenen Bild und somit das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kläger verletzt. Im allgemeinen Persönlichkeitsrecht ruhe auch die Berechtigung allein über die kommerzielle Nutzung der Fotos zu bestimmen, wodurch es ein vermögenswertes Recht sei. Die Erlaubnis zur Verwendung der Fotos habe von dem Ehepaar zudem von der Zahlung einer angemessen Gebühr abhängig gemacht werden dürfen.

Die Angemessenheit der Vergütung bestimme sich nach Auffassung des LG im Einzelfall nach verschiedenen Kriterien, u.a. die Art und Weise der Veröffentlichung, die Auflagenstärke und die Werbewirkung. Davon ausgehend müsse eingeschätzt werden, welches Honorar üblicherweise von vernünftigen Vertragspartnern vereinbart worden wäre. Unbeachtlich in diesem Zusammenhang sei die Zahlungsbereitschaft der Beklagten. Bei der Berechnung der Höhe der Vergütung ließ das LG Hamburg auch die Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung einfließen. Im vorliegenden Fall müsse die besondere Situation einer Hochzeit beachtet werden. Eine Trauung stelle in der Regel eine sehr intime und private Situation dar, weshalb die Lizenzgebühr entsprechend hoch ausfallen müsse.



Das Urheberrecht und insbesondere das Fotorecht nehmen immer mehr an Bedeutung zu. Gerade bei der Veröffentlichung von Bildern zu gewerblichen Zwecken müssen das Urheberrecht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild beachtet werden. Im Falle einer unberechtigten Verwendung von Fotos können Betroffenen neben Unterlassungsansprüchen auch Schadensersatzansprüche zustehen. Bei Fragen und Problemen sollte ein im Fotorecht versierter Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden. Nach einer einzelfallbezogenen Prüfung kann er etwaige Ansprüche geltend machen. Auch bei der Regelung von Nutzungsrechten ist er behilflich.

http://www.grprainer.com/Fotorecht.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Expert opinion comparing handwriting in cases of doubt as to whether a will is authentic and holographic - Law of inheritance Helden des Alltags ? die Fremdenfreundliche aus Weimar
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 11.11.2013 - 09:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 978050
Anzahl Zeichen: 3117

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 0221-2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 369 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Unberechtigte Veröffentlichung von Fotos begründet Anspruch auf fiktive Lizenzgebühr - Urheberrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z