Debeka widerspricht Handelsblatt: Als Selbsthilfeeinrichtung von Beamten für Beamte ist die Mitgliederwerbung durch Beamte anerkannt und transparent
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Debeka widerspricht Handelsblatt: Als Selbsthilfeeinrichtung von Beamten für Beamte ist die Mitgliederwerbung durch Beamte anerkannt und transparent
Einige der Tippgeber sind Beamte, andere aber auch nicht. Bei Beamten geht die Debeka davon aus, dass sie von den jeweiligen Dienstherren vor der Verbeamtung auf Loyalität geprüft wurden. Bei Angestellten fordert das Unternehmen ein polizeiliches Führungszeugnis an. Denn der Debeka ist wichtig, dass sämtliche Geschäfte der Debeka auf rechtlich einwandfreiem Boden stehen. Auch dieser Sachverhalt ist Bestandteil der Verhaltensrichtlinien der Debeka und regelmäßiger Revisionen.
Es gibt diesbezüglich einen Leitfaden, nach dem sich die Debeka-Mitarbeiter richten müssen, wenn sie Tippgeber werben. Entscheidend ist, dass der Debeka-Mitarbeiter sie persönlich kennt. Die Tippgeber selbst werden vom Debeka-Mitarbeiter explizit darauf hingewiesen, dass sie das Bundesdatenschutzgesetz zu beachten haben und sie verpflichten sich mit ihrer Unterschrift darauf, geschützte Personendaten nicht weiter zu geben. Sie werden darauf hingewiesen, dass Zuwiderhandlung mit Strafe bedroht wird. Diejenigen Personen, die aufgrund dieser Hinweise angesprochen werden, erfahren im ersten Gespräch mit dem Debeka-Berater üblicherweise den Namen der Empfehlungsgeber.
Auch wer kein offizieller Tippgeber ist, kann der Debeka Personen empfehlen, die an Versicherungen Interesse haben könnten. Dazu kann er Empfehlungskarten ausfüllen. Auch Personen, die aufgrund dieser Hinweise angesprochen werden, erfahren im ersten Gespräch mit dem Debeka-Berater üblicherweise den Namen der Empfehlungsgeber. Die Empfehlungsgeber erhalten für diesen Hinweis im Erfolgsfall zwischen 0 und 15 Euro. Der Betrag richtet sich nach den abgeschlossenen Verträgen. Dabei ist klar nachvollziehbar, wer jeweils Empfehlungen ausgesprochen hat. Zahlungen erfolgen ausschließlich über die Konten der Debeka.
Die Debeka hat die unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG damit beauftragt, zu untersuchen, ob die Prozesse der Debeka im Bereich der nebenberuflichen Mitarbeiter angemessen sind. Sobald der Debeka Ergebnisse vorliegen, wird sie handeln.
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Datum: 13.11.2013 - 13:14 Uhr
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