OECD-Sanktionen gegen Steuerhinterziehung: Warum man Pudding nicht an die Wand nageln kann
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OECD-Sanktionen gegen Steuerhinterziehung: Warum man Pudding nicht an die Wand nageln kann
Axel Troost weiter:
Nur Länder, die trotz Verdacht auf Steuerhinterziehung die Auskunft gegenüber Steuerbehörden verweigern, müssen Sanktionen befürchten.
So bleibt es weiter dem Zufall überlassen, Steuerhinterziehung überhaupt aufzudecken.
Doch jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin muss dem Fiskus automatisch durch den Arbeitgeber übermitteln, was er oder sie verdient. DIE LINKE fordert eine solche automatische Informationsvermittlung ebenso international zwischen Steuerbehörden.
Kapitalbewegungen ab 100.000 Euro jährlich müssen meldepflichtig sein.
Die technischen Möglichkeiten hierzu liegen vor.
Der OECD-Standard war schon einmal weiter, bis die Staaten ihn verwässert haben: 1998, als der Standard ins Leben gerufen wurde, verabschiedete man einen Mustervertrag für bilaterale Abkommen. Auf Basis dieses Vertrags sollten Steueroasen und OECD-Mitgliedstaaten die Weitergabe von Daten untereinander beschließen.
Hinzu kommt: Steueroasen sind zugleich Regulierungsoasen. Damit gefährden sie die Stabilität des gesamten Finanzsystems. Ein internationaler Standard muss Länder daher ebenso darauf verpflichten, vereinbarte Regulierungen einzuhalten. Aber davon findet man im OECD-Standard keine Spur.
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Datum: 24.06.2009 - 15:41 Uhr
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