BGH: Zur Bestimmung des Merkmals ?Leichtfertigkeit? im Transportrecht
ID: 980507
Das Merkmal ?Leichtfertigkeit? hat der Bundesgerichtshof (BGH) schon in seinem Grundsatzurteil vom 25.03.2004 (Az.: I ZR 205/01) näher bestimmt.
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Wird durch vorsätzliches oder leichtfertiges Handeln ein Schaden verursacht und das in dem Bewusstsein, dass ein solcher Schaden entstehen könnte, so greifen die Haftungsbeschränkungen und ?begrenzungen, die in einem Frachtvertrag von den Parteien vorgesehen wurden, unter Umständen nicht. Dies gehe aus den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) hervor.
Vorliegend nahm der Kläger ein Speditionsunternehmen in Anspruch, welches eines zu transportierenden Gutes verlustig geworden war. Ein Dritter sollte das betreffende Gut von dem beklagten Speditionsunternehmen erhalten, was jedoch nicht geschehen ist. Es war nicht mehr nachzuvollziehen, wann das betreffende Gut im Rahmen der verschiedenen Transportwege abhandengekommen war.
Der BGH führte in seinem Urteil aus, dass das Merkmal der "Leichtfertigkeit" im Sinne des HGB eines besonders schweren Pflichtverstoßes bedarf. Dieser könnte sich beispielsweise daraus ergeben, dass der Frachtführer die seitens des Vertragspartners vorgegeben Sicherheitsinteressen nicht beachte.
Aus dem Vorliegen der Leichtfertigkeit lässt sich aber laut BGH kein Rückschluss darauf ziehen, dass dem Frachtführer die Möglichkeit des Schadenseintritts bewusst war. Zu einer derartigen Feststellung sei vielmehr auf den Inhalt und die Umstände des leichtfertigen Verhaltens des Frachtführers abzustellen. Zu berücksichtigen seien auch hier jedoch auch allgemeine Erfahrungssätze und typische Geschehensabläufe.
Hier sah der BGH die Voraussetzungen des Merkmals der Leichtfertigkeit als gegeben an. Führe ein Frachtführer nicht durchgehend Ein- und Ausgangskontrollen beim Umschlag von Transportgütern vor, so handele es sich um leichtfertiges Verhalten.
Das Transportrecht gewinnt aufgrund stetig steigender Transportzahlen immer mehr an Bedeutung und ist dabei in rechtlicher Hinsicht nicht immer leicht zu handhaben. Eine Herausforderung des Transportrechts besteht bereits in der Fülle der relevanten gesetzlichen Regelungen, die neben nationalem Normen und Vereinbarungen auch internationale Bestimmungen umfasst, die es zu beachten gilt.
Bereits vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass der juristische Laie oftmals Schwierigkeiten haben wird, alle rechtlich bedeutsamen Aspekte im Blick zu haben und entsprechend umzusetzen. Ratsam ist es deshalb, bei auftretenden Schwierigkeiten unverzüglich und ? wenn möglich ? bereits im Vorfeld fachkundigen Rechtsrat von einem Rechtsanwalt einzuholen.
http://www.grprainer.com/Transportrecht.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln
Datum: 14.11.2013 - 09:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 980507
Anzahl Zeichen: 2919
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: +49 221 272275-0
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 305 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH: Zur Bestimmung des Merkmals ?Leichtfertigkeit? im Transportrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
Ciper & Coll, die Rechtsanwälte für Arzthaftungsrecht, Medizinrecht und Schmerzensgeld weiter auf Erfolgskurs: ...
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient oftmals gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen i
Kein zwangsweiser Übergang der Arbeitsverhältnisse von Bundesagentur für Arbeit auf Optionskommunen ...
Der Umgang von Behörden mit Mitarbeitern von Optionskommunen hat schon das zweite Mal das Bundesarbeitsgericht beschäftigt und wird jetzt noch das Bundesverfassungsgericht befassen. Dieses Mal ging es um die Frage, ob Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit wirklich dazu gezwungen werden könne
LTO startet neue Rubrik für Wirtschaftsanwälte und Unternehmensjuristen ...
Köln, 13. November 2013. Deals, Personalien und die wichtigen Verfahren: Wirtschaftsberatende Anwälte und Syndizi finden ab sofort die Informationen aus ihrer Branche auf Legal Tribune ONLINE. In der neugeschaffenen Rubrik „Kanzleien & Unternehmen“ bietet das reichweitenstärkste deutsche
Möglicherweise hohe Verluste für Anleger des ?SEB Optimix Substanz? -Kapitalmarktrecht ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Anleger des "SEB Optimix Substanz" sahen sich zu Beginn des Jahres 2013 mit der Situation konfrontiert, d




