CLLB Rechtsanwälte informieren über MPC Sachwert Rendite Indien I GmbH & Co. KG:
Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche droht bei zahlreichen Anlegern

(firmenpresse) - München, 05.11.2013 - Bei dem MPC Sachwert Rendite-Fonds Indien I aus dem Emissionsjahr 2007 handelt es sich um einen Projektentwicklungsfonds mit dem fondsseitig vorgegebenen Ziel "an dem stark wachsenden indischen Immobilienmarkt zu partizipieren". Die Privatanleger sollten dabei, gemeinsam mit einem "erfahrenen indischen Projektentwickler" in die Errichtung und den Verkauf von Apartmentanlagen mit rund 3.400 Apartmenteinheiten an drei "attraktiven Standorten" in Indien investieren. Der Fonds sollte nach einer relativ kurzen Laufzeit bereits Ende 2011 aufgelöst werden. Prospektiert wurden überdurchschnittliche Ertragschancen von bis zu 10,6 % (Gesellschafter der Gattung A) an jährlicher Verzinsung des Anlagekapitals, wobei die Mindestanlagesumme bei 10.000 € zzgl. eines Agios von 3-5 % lag.
Doch das Erwachen für die Anleger kam unerwartet und drastisch. Keines der drei geplanten Projekte wurde wie geplant realisiert. Nennenswerte Ausschüttungen (an die Anleger der Gattung B) gab es nicht. Die vorgesehenen Einnahmen in Millionenhöhe (rund 85 Mio €) konnten nicht generiert werden. Zusätzlich besteht die Gefahr, so Rechtsanwalt Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, dass Ausschüttungen zurückgefordert werden.
Aufgrund der geschilderten wirtschaftlichen Schieflage des MPC Sachwert Rendite-Fonds Indien I sollten Anleger, die sich mit dieser Situation nicht abfinden wollen, mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen. In Betracht kommen hier zunächst Prospekthaftungsansprüche im weiteren Sinn. Das Landgericht Hamburg hat mit überzeugender Begründung dargelegt, dass der Prospekt fehlerhaft ist. Diesbezüglich gilt es aber zu beachten, dass derartige Ansprüche zum Ende dieses Jahres zu verjähren drohen.
Daneben können Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung bestehen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Anleger, der eine Beteiligung auf Beratung hin erworben hat, anleger- und objektgerecht zu beraten. Anlegergerechte Beratung bedeutet, dass der Berater eine auf die persönlichen Verhältnisse des Anlegers zugeschnittene Anlage zu empfehlen hat. Objektgerechte Beratung meint, dass der Kunde ordnungsgemäß und vollständig über die Risiken und Eigenschaften des Anlageobjekts zu informieren ist.
Unterbleibt eine derartige Aufklärung, so steht dem Anleger grundsätzlich ein Rückabwicklungsanspruch zu, d.h. der Anleger ist so zu stellen als habe er den Fonds nicht gezeichnet, so Rechtsanwalt Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die zahlreiche Fondsanleger vertritt.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt Alexander Kainz,
CLLB Rechtsanwälte,
Liebigstraße 21,
80538 München,
Fon: 089-552 999 50,
Fax: 089-552 999 90;
Mail: kanzlei(at)cllb.de
Web: www.cllb.de
Datum: 14.11.2013 - 10:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 980664
Anzahl Zeichen: 2704
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Alexander Kainz
Stadt:
München
Telefon: 089 552 999-50
Kategorie:
Fonds
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
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